Krankenkassen: Des-Information zur eGk geht auch 2014 weiter

Datenschutzrheinmain/ Januar 9, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Das Mitgliedermagazin der DAK „fit!“ setzt in seiner jetzt ausgelieferten Ausgabe 1_2014 die Des-Informationspolitik der Krankenkassen zur eGk ungebremst fort:

 dak-mitgliedermagazin fit 1_2014-seite-44

Zitat: „Ohne eGK kann die Praxis nicht mehr direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Statt einfach die Karte über den Tresen zu reichen, muss jetzt der Versicherungsschutz umständlich nachgewiesen werden“. Eine glatte Lüge! Der GKV-Spitzenverband hat im Dezember in einer Erklärung zur Diskussion um die Gültigkeit der noch nicht abgelaufenen Krankenversicherungskarten seiune monatelange Falschinformation zur Gültigkeit der Krankenversicherungskarten korrigiert. Diese seien auch über den 1. Januar 2014 hinaus anwendbar (Zitat: „Wir wollen nicht, dass Personen, die aus welchem Grund auch immer nach dem Jahreswechsel lediglich über eine alte Krankenversichertenkarte verfügen, bei der Behandlung in der Arztpraxis ein Problem bekommen“).

Interessant am Beitrag im DAK-Mitgliedermagazin: Am Ende des Beitrags kommt die Feststellung, Mehr als 90 Prozent der Versicherten  benutzen bereits die elektronische Gesundheitskarte mit Bild…“. Zu Beginn der Des-Informationskampagne der GKV und aller Krankenkassen im September 2013 wurde bereits verbreitet, dass mehr als 95 % der Versicherten im Besitz einer eGk seien.Der geneigte Leser fragt sich:

  • Beherrschen die Mathematiker und Statistiker der Krankenkassen nicht den Dreisatz, der in der 6. Klasse Hauptschule gelehrt wird?
  • Sind die von den Krankenkassen in den letzten Monaten verbreiteten Zahlen „frisiert“ oder schön-gerechnet worden?
  • Oder ist das nur ein weiteres Beispiel dafür, dass der GKV und den Krankenkassen jede Mittel recht ist, um die von ihnen geliebte und mit Milliardenbeträgen (auf Kosten der Versicherten) finanzierte eGk gegen tausendfachen Widerstand durchzusetzen?

3 Kommentare

  1. die DAK konnte schon immer schlecht rechnen…bei mir speziell hatte man bei Zahnersatz alle Mitgliederrabatte durch den Zahnarztpass vergessen, was mal lockere 700€ weniger Erstattung ausmachte !!! Mit Schreiben des Ressortleiters wollte man uns dann in voller Überzeugung mundtot machen…bis ich haarklein alle Nachweise nochmals einreichte und man kleinlaut, aber ohne neuen Beleg dann erstatten mußte !!! Nur es fehlte jetzt jedwede Entschuldigung, es kam nur das Geld mit einem handkorrigierten Kopiebeleg, wobei man nur die Gesamtsumme korrigierte, nichtmal die Einzelsummen. Das nenne ich „volle Borniertheit – und Ich kämpfe weiter gegen die eGK — bis zum Ende und wenn ich dabei „ins Gras beißen müßte“ !!!

  2. Wenn man sich die ganz offensichtlich gezielt lancierte und in weiten Teilen wahrheitswirdrige Desinformationpolitik etlicher KKen ansieht, muss hier die Frage erlaubt sein, ob unter Betrachtung der §13, 14 und 15 SGB I (Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht) nicht ein rechts- und gesetzwidriges Verhalten der betreffenden Kken als Sozialleistungsträger vorliegt. http://www.wirtschaftslexikon.co/d/aufklaerungs-beratungs-und-auskunftspflicht-der-kranken-und-pflegekassen/aufklaerungs-beratungs-und-auskunftspflicht-der-kranken-und-pflegekassen.htm

  3. Auch die andere Vertragspartei des BMV-Ä, die KBV hat sich ganz klar dahingehend geäußert, dass die bisherigen Versichertenkarten einerseits weiterhin über den 01.01.2014 hinaus gültig als auch demzufolge in den Praxen technisch einzulesen sind. http://www.kbv.de/44227.html

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