Kommunale Informationsfreiheitssatzung auch in Alsfeld (Vogelsberg-Kreis)
Durch eine Leserin wurde die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Alsfeld im hessischen Vogelsbergkreis bereits seit 2015 (also noch vor Inkrafttreten des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes – HDSIG) über eine kommunale Informationsfreiheitssatzung verfügt, deren Geltung zeitlich nicht befristet ist. So gut das auch ist: Bereits beim ersten Blick in die Satzung fallen Restriktionen auf:
- Der Informationsanspruch ist auf die Einwohner*innen der Stadt Alsfeld beschränkt (§ 1 Abs. 1 der Satzung);
- eine anonyme Antragstellung ist nicht möglich (§ 3 Abs. 1 der Satzung);
- insbesondere zum „Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesse“ werden Einschränkungen des Informatiosnrechtes vorgenommen (§ 8 der Satzung).
- Eine Übersicht über bestehende und geplante kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen ist hier zu finden.
- Weitere Informationen zum Thema Informationsfreiheit / Transparenz finden Sie hier.
- Sollten Leser*innen dieses Beitrags weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen aus hessischen Städten, Gemeinden oder Landkreisen bekannt sein werden sie gebeten, der Redaktion dieser Homepage unter kontakt [at] ddrm.de einen Hinweis zuzusenden.