Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte vor dem Landessozialgericht Bayern
Mit Pressemitteilung vom 12.08.2017 hat die Arbeitsgemeinschaft der KlägerInnen gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk) informiert. Die Arbeitsgemeinschaft umfasst inzwischen 35 Personen, die alle für sich selbst Klagen gegen die eGk vor unterschiedlichen Sozialgerichten in Deutschland führen.
Rolf D. Lenkewitz, einer der Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft, unterlegener Kläger vor dem Verwaltungsgericht Augsburg, hat zwischenzeitlich das Landessozialgericht Bayern angerufen. In einer umfangreichen Stellungnahme hat er seine Berufung begründet. Sie ist hier im Wortlaut nachlesbar.
Vielleicht sollte darauf hingewiesen werden, dass nicht nur gegen die eGK selbst sondern auch gegen die dahinter stehende IT – Telematik Infrastruktur geklagt wird.
Der Hinweis ist richtig und wichtig!
Vielen Dank an Herrn Rolf D. Lenkewitz und seine Arbeitsgemeinschaft,
vor allem für sein/ihr Durchhaltevermögen in der Sache, und auch an
all diejenigen, die sich weiterhin gegen eGK/TI zur Wehr setzen.
Und lesenswert ist die Anfechtung von Herrn Lenkewitz auf jeden Fall,
vermittelt sie gerade auch (Noch-)Laien etwas von den Untiefen, die sich
hinter diesen naiv formulierten Gesetzestexten der SGB-Macher zu
entwickeln drohen – wenn sie nicht gar beabsichtigt sind.
Die Bundesregierung. hat in den letzten Jahren, und speziell in den letzten
Monaten, an viel zu vielen Stellen bewiesen, dass sie eines nicht kann:
Ihre Bürger ernst nehmen und wirklich in ihrem Sinne zu arbeiten.