Keine weiteren Rechte für den Verfassungsschutz – Gewerkschaft ver.di in Hessen lehnt Gesetzentwurf für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) ab

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

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In diesem harmlos wirkenden Bürogebäude verbirgt sich die Zentrale des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (Quelle: https://lfv.hessen.de/sites/lfv.hessen.de/files/content-downloads/DSC00164_0.JPG)

In einem Schreiben vom 09.12.2014 an alle Abgeordneten des Hessischen Landtags erklärt Jürgen Bothner, Landesbezirksleiter von ver.di Hessen: „Wir fordern die hessische Landesregierung… auf, ihren Gesetzentwurf zum Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 15. September 2014 zurückzuziehen und einen neuen, bürgerrechtlich und Datenschutz konformen Entwurf vorzulegen.“

Zur Begründung verweist ver.di darauf, dass im Entwurf der Landesregierung für ein neues HSÜG

  • „Auskunftsrechte für Betroffene und Überprüfte eingeschränkt oder ausgeschlossen
  • Parlamentarische Kontrollmechanismen nicht vorgesehen
  • Informationsrechte der Öffentlichkeit nicht vorgesehen
  • Eine Überprüfung durchgeführter Maßnahmen durch die Justiz ausgeschlossen“

sind. Dies ist nach Ansicht der Gewerkschaft schädlich für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens. ver.di Hessen stellt daher fest: In einem demokratischen Gemeinwesen muss das Prinzip gelten, dass vom Staat in einem Geheimverfahren gesammelte Informationen nicht gegen einen Bürger verwendet werden dürfen – weder in einem Verwaltungsverfahren noch vor Gericht. Erst wenn diesen Informationen der Status der Geheimhaltung entzogen und auch die Quellen offenbart wurden, darf der Staat sie gegen einen Bürger verwenden. Denn erst dann kann der Bürger tatsächlich und auch gerichtlich überprüfen, ob die Informationen überhaupt rechtskonform erhoben wurden und inhaltlich zutreffend sind.“

Das Schreiben ist hier im Wortlaut dokumentiert: verdi Hessen 14 12 09 Brief-HSÜG.

Der Stellungnahme des ver.di-Landesbezirks Hessen ging der Beschluss einer Konferenz von ver.di-Mitgliedern aus dem Bereich Medien voraus (siehe https://ddrm.de/?p=3266).

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