Kein Staatstrojaner für die Geheimdienste – der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats redet Klartext

Datenschutzrheinmain/ November 23, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0 comments

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt dem Bundesrat, den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts abzulehnen (Bundesrats-Drucksache 674/1/20). Der dafür abgegebenen Begründung ist nichts hinzu zu fügen:

  1. Eine Ausweitung der Instrumente der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf das BfV und andere Nachrichtendienste ist mit dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht vereinbar.
  2. Eine solche Ausweitung verstößt zudem gegen das nachrichtendienstliche Trennungsgebot und ist angesichts der Erfahrungen des BKA auch nicht erforderlich.
  3. Das mit einer Ausweitung der Instrumente der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf das BfV verbundene technische Risiko für die IT-Sicherheit steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Innere Sicherheit.
  4. Die Anwendung dieser Mittel auf Journalisten gefährdet zudem die Pressefreiheit.
  5. Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssen die bestehenden Maßnahmen in einer Überwachungsgesamtschau bewertet werden. Eine solche Gesamtschau zeigt Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf, stellt aber auch sicher, dass die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger das erträgliche Maß nicht übersteigt.“

Hinweis: Die Nummerierung und die Hervorhebungen im Text des Zitats wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit vom Verfasser dieses Beitrags gewählt.

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