Kein Anschluss unter dieser Nummer: Mit dem Informationsfreiheitsgesetz im Hessen ist kein Staat zu machen!

Transparenz/ Oktober 4, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Am 25.05.2018 trat das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in Kraft. Es ist das mit Abstand schlechteste Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland und wird nur von den (nach wie vor nicht vorhandenen) Informationsfreiheitsgesetzen der Länder Bayern, Niedersachsen und Sachsen getoppt.

Mit einer Kleinen Anfrage vom 24.06.2019 wollte die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wissen, wie es ein Jahr nach Inkrafttreten um die Informationsfreiheit in Hessen bestellt ist. Die Antwort des Hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) vom 18.09.2019 macht deutlich:

Mit diesem Informationsfreiheitsgesetz ist kein Staat zu machen!

Die Bilanz nach einem Jahr:

  • 277 Anträge wurden an die öffentlichen Stellen gerichtet, an die überhaupt Anfragen gestellt werden können. Das sind fast ausschließlich Landesministerien und deren nachgeordnete Behörden, da Gemeinden, Städte und Landkreise, aber auch Polizei, Verfassungsschutz u. a. nach den Bestimmungen des § 81 HDSIG aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind.
  • 152 von 277 Anträgen wurde stattgegeben, sie wurden mehr oder weniger gründlich beantwortet.
  • 95 Anträge wurden abgelehnt; davon 26 mit der Begründung „unverhältnismäßiger Aufwand“.
  • Auf Grund von Beschwerden hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 10 Verstöße gegen das HDSIG im Bereich Informationsfreiheit festgestellt, bei 5 davon hat er von den betroffenen Behörden die Behebung der Verstöße gefordert.

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