Kassenzahnärzte – haben sie ihren Frieden mit der eGk gemacht?

Datenschutzrheinmain/ Februar 13, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Auf Grund der Veröffentlichungen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) gingen bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mehrere Anfragen zum neuen Vertrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit der GKV ein.

Die KZBV scheint im Bezug auf die Weitergeltung von Krankenversichertenkarten einen anderen (gegenüber den Versicherten restriktiveren) Kurs zu verfolgen als die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). In einer Pressemitteilung vom 07.01.2014 (http://www.kzbv.de/pm-20140107.download.4f533c6d15d303ee84d320403b4fc1c2.pdf) teilt die KZBV mit: „Grundsätzlich gilt seit dem 1. Januar 2014 nur die eGK als Versicherungsnachweis. Versicherte, die noch keine eGK besitzen, werden aber natürlich nicht nach Hause geschickt. Übergangsweise kann noch bis Ende September 2014 die alte Krankenversichertenkarte in der Zahnarztpraxis vorgelegt werden, um Kassenleistungen zu erhalten.“

Zitate aus der Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen GKV und KZBV vom 09.12.2013:

  • „§ 4 Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (1) Mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Krankenkassen die Versicherten darauf hinweisen, dass die Krankenversichertenkarte nicht mehr vorzulegen ist und als Krankenversicherungsnachweis bei der Inanspruchnahme von Leistungen ab dem 01.01.2014 keine Gültigkeit mehr hat…“
  • „§ 7 Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte und Übertragung der Information (1) Die Versicherten sind verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte bei jeder Inanspruchnahme eines Zahnarztes mit sich zu führen. Die Krankenkassen werden ihre Mitglieder hierüber sowie über die Folgen bei Nichtbeachtung informieren. Versicherte, die bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einem Wechsel der Krankenkasse eine (neue) elektronische Gesundheitskarte benötigen, sind zum Beginn der Leistungspflicht mit einem Versicherungsnachweis auszustatten. Steht eine elektronische Gesundheitskarte zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung, ist dem Versicherten ein schriftlicher Versicherungsnachweis zur Verfügung zu stellen.“
  • „Protokollnotiz zu der Vereinbarung… Zu § 1 Abs. 2: Der GKV-Spitzenverband wirkt auf die Ausstattung aller Versicherten mit elektronischen Gesundheitskarten durch die Krankenkassen bis zum 31.12.2013 hin. Da unvorhersehbare Verzögerungen in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind sich die Vertragsparteien einig, dass zur Gewährleistung eines lückenlos verfügbaren Versicherungsnachweises die Krankenversichertenkarte über den in § 1 Abs. 2 angestrebten Termin hinaus für eine Übergangszeit von neun Monaten Gültigkeit behält.“

Quelle: http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf):

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit diesem Vertragswerk – 3 Monate nach dem Bundesmantelvertrag–Ärzte von KBV und GKV – den Krankenkassen ohne Not große Zugeständnisse gemacht. Damit dürfte der Druck auf die Versicherten, die über eine Krankenversichertenkarte mit Ablaufdatum nach dem 30.09.2014 verfügen, im 3. und 4 Quartal diesen Jahres noch einmal massiv ansteigen.

Die KZBV setzt sich damit auch über rechtliche Bedenken der KBV hinweg, die diese bereits im Sommer letzten Jahres an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens der Krankenkassen bei der Prüfung von Fotos von Versicherten für die eGk geäußert hat. Siehe dazu  das Rechtsgutachten der KBV “Die elektronische Gesundheitskarte als Identitätsnachweis” vom 30.07.2013 unter http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity[subpage]=downloadmanager&thiscat=2&file=101/index.php?serendipity%5Bsubpage%5D=downloadmanager&thiscat=2&file=101.

3 Kommentare

  1. Fein. Diese Information deckt sich mit der Erfahrung bei der KZVN.
    Offensichtlich begreift der zahnärztliche Bereich nicht, dass ein Stück Plastik nichts über die Versicherteneigenschaft aussagt.
    Eine KVK / eGK ist genauso wert- oder witzlos wie die lustigen Pappkärtchen, die jeder Autobesitzer hat. Da stehen auch die Versicherungsnummer, Telefonnummer, Adresse drauf.
    Nur leider sagt dies nichts darüber aus, ob man VERSICHERT ist. Denn dies ist einzig und allein davon abhängig, ob man seinen Versicherungsbeitrag termingemäßt bezahlt hat.
    Nix Geld, nix Versicherungsleistung. Darauf läßt sich die Thematik in allen Fällen zusammenfassen.
    Was nützt eine eGK, wenn der Inhaber die Kasse schon vor 6 Monaten verlassen hat? Gar nichts!

  2. Dass die KZBV sich damit wirklich wissentlich und absichtlich Ende 2013 über die rechtlichen Bedenken der KBV bzgl. deren Gutachten vom 30.07.2013 hinweggesetzt hat, muss vorerst bezweifelt werden, da dieses Gutachten erst am 09.02.2014 veröffentlich und zum Download bereit gestellt worden ist.
    http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity%5Bsubpage%5D=downloadmanager&thiscat=2&file=101
    Es sei denn, die KZBV hätte bereits vor dem 09.02.2014 von dem besagten Gutachten Kenntnis gehabt.
    Falls nicht, könnte es aufgrund des jetzt veröffentlchten KBV-Gutachten durchaus sein, dass die KZBV bzgl. der eGK eine andere Haltung einnehmen wird, zumal diese Vereinbarungen zum Inhalt und zur Anwendung der eGK und die Protokollnotiz vom 09.12.2013 „nur“ an den BMV-Z vom 12.06.2013 drangehängt sind.
    In diesem BMV-Z ist im §8 nur von der Krankenversichertenkarte die Rede, die Bezeichnung eGK kommt darin gar nicht vor.
    Davon unabhängig dürften aus heutiger Sicht ab dem 30.09.2014 auf Zahnarztpatienten ohne eGK möglicherweise die bekannten Probleme zukommen.

  3. Ich weigere mich nach wie vor erfolgreich gegen eine elektronische Karte bei der Techniker Krankenkasse. Die Krankenkasse beruft sich auf Vereinbarungen, die keinen Gesetzescharakter haben. Vereinbarungen zwischen Kassenspitzenverband und Ärzteverband sind für mich als Verbraucher nicht bindend. Es ist ganz einfach: Man teilt der Kasse mit, dass man nicht mitspielt. Die Angstkampagne, man sei nicht mehr versichert ist schlichtweg Propaganda der Kassen, um Mitglieder zum Wechsel zu bewegen und nicht mehr die Strafgebühren für noch nicht gewechselte Mitglieder zahlen zu müssen. Von mir bekommt die Kasse weder ein Foto noch die Option. Nach wie vor gibt es Berufsgruppen, die ohne eGK eingedeckt werden. Ich hatte gestern eine solche, frisch ausgestellte Karte der TK in der Hand. Ohne Foto.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*