Kassenärztliche Vereinigung Bayern: Alle Krankenversicherungskarten bleiben bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig!
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat in ihrer Zeitschrift KBV FORUM Ausgabe 12/2013 die Ärzte in Bayern informiert, „dass die bisherigen Krankenversicherungskarten ihre Gültigkeit entsprechend des aufgedruckten Ablaufdatums behalten. Einen fixen Stichtag, an dem diese ihre Gültigkeit verlieren und nur noch die eGK eingesetzt werden kann, gibt es demnach nicht.“
Diese Information ist auf der Homepage der Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) nachlesbar unter https://www.kvb.de/presse/publikationen/kvb-forum/122013/. Die dort hinterlegte Datei https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Presse/Publikation/KVB-FORUM/FORUM-2013-12/FORUM/KVB-FORUM-12-2013.pdf öffnen und bis Seite 3 blättern.
das ist alles schön und gut…nur wäre es schön, wenn man die jeweiligen Links zeitlich zuordnen könnte. Wenn man die Originalveröffentlichung weiterliest wiederholt sich so einiges an Argumentation, welche heute evtl. schon überholt scheint ??? Auch die Aussage der Brandenburgischen kvbb.de, die hier leider als nächster Link ausgeblendet wird, scheint schon Asbach Uralt zu sein. Wie wäre es, wenn man beides hier abdruckt ???
Ich glaube heute viel mehr, daß es momentan alles eine differenzierte Auslegungsfrage der einzelnen Kasse ist und jede Kasse tatsächlich nach Gutsherrenart für sich persönlich entscheiden kann…so jedenfalls sehe ich auch meine allerneueste Post von der DAK Rendsburg, die in keiner Weise irgendetwas einsehen will…sondern direkt eingangs das „verweigernde“ Mitglied höhnisch mit den Worten begrüßt (Kurzform): „…eGK wurde durch Bundesgesetz nach gült. Recht beschlossen. Zum Ändern können Sie den Petitionsausschuss(Bundestag) einschalten – oder Verfassungsbeschwerde (BVG). basta !!!“ zitiert aus DAK-RD/2.12.13
schönen Tag noch…
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Gültigkeit der bisherigen Krankenversichertenkarten
1.
Stellungnahme von Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV vom 23.10.2013
„… die Irritation zur Gültigkeit der Krankenversichertenkarte hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die Krankenversichertenkarte zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt…
Die einzelnen Krankenkassen haben offensichtlich ein massives Problem, die noch nicht mit einer eGK ausgestatteten Versicherten dazu zu bewegen, ein Bild abzugeben. Ohne Bild kann jedoch, mit wenigen Ausnahmen, keine eGK ausgestellt werden. Durch die wenigen verbleibenden Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte müssen die Kassen neben dem Ausgabesystem der eGK auch das der Krankenversichertenkarte aufrechterhalten. Dies erscheint vielen Krankenkassen offensichtlich als unwirtschaftlich. Aus unserer Sicht erklärt sich so der massive Druck, welcher von einzelnen Kassen auf deren Versicherte ausgeübt wird.
Der Sachverhalt hat sich unterdessen nicht geändert. Der § 4 der Anlage 4a des BMV-Ä lautet: ‚Ab 01.01.2014 gilt grundsätzlich gemäß § 19 BMV-Ä die eGK als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen.‘ Wichtig ist dabei der Verweis auf den § 19 BMV-Ä. Darin heißt es im Absatz 2: ‚Solange die eGK noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die KVK gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.‘ Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass auch eine KVK einen gültigen Leistungsnachweis darstellt, solange keine eGK vorliegt. Die Krankenversichertenkarte kann damit sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden…“
Quelle: http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/gueltigkeit-der-krankenversichertenkarte/336//archive/2013/
2.
Information der KBV vom 18.10 .2013 (Auszug)
„Krankenversichertenkarte auch 2014 noch gültig – KBV stellt klar … stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt in einem Rundschreiben folgendes klar: ‚Die Krankenversichertenkarte kann (…) sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in Arztpraxen verwendet werden.‘ Die KBV betont, dass diese Regelung für sie extrem wichtig gewesen sei, weil alles andere in den Praxen nur für unnötigen Ärger gesorgt hätte. Die Umstellung von der KVK auf die eGK müsse für alle Beteiligten – Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten – ohne bürokratische Probleme erfolgen.“
Quelle: http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/krankenversichertenkarte-auch-2014-noch-gueltig/336//archive/2013/
Die beiden Stellungnahmen machen deutlich, warum die Interpretation des Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) und seiner Anlagen durch die GKV und die KVB so unterschiedlich bzw. gegensätzlich ausfällt:
• Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er versucht, die bisherigen eGk-Verweigerer, die über eine auch 2014 ff. gültige Krankenversicherungskarte verfügen, durch Druck und Fehlinformationen kirre zu machen und sie zur Abgabe eines Fotos für die eGk zu erpressen. So sollen Kosten, die den Krankenkassen durch die Parallelsysteme KVK und eGk entstehen, minimiert werden.
• Die KBV als Interessenvertreterin der Kassenärzte wiederum will die Arztpraxen frei halten von Auseinandersetzungen um die Gültigkeit der bisherigen Krankenversicherungskarte und hält daher am zweigleisigen System (KVK und eGk) fest, „weil alles andere in den Praxen nur für unnötigen Ärger gesorgt hätte.“
Die KBV hat zwischenzeitlich keine neue oder veränderte Stellungnahme zur Gültigkeit der KVK herausgegeben, so dass von einem fortbestehenden Dissens zwischen GKV und KBV bei der Interpretation des Bundesmantelvertrag – Ärzte auszugehen ist.
Der Widerstand gegen Fehlinformationen der GKV in Sachen Krankenversichertenkarte wächst!
heise.de berichtet am 11.12.2013 unter der Überschrift: „Kassenärztliche Vereinigung: Alte Versichertenkarten bleiben gültig“ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kassenaerztliche-Vereinigung-Alte-Versichertenkarten-bleiben-gueltig-2064106.html).
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. hat am 06.12.2013 festgestellt: „Schluss mit den Fehlinformationen: die alte Krankenversichertenkarte bleibt gültig – der Nachweis der Versicherung muss nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen“ (http://www.grundrechtekomitee.de/node/607).
Bleibt zu hoffen, dass auch die Mainstream-Medien aufwachen und der Desinformationspolitik der GKV nicht länger auf den Leim gehen…
DANKE (!!!), das ist sehr viel beruhigender, auch bei uns in der shz.de wurde ein fürchterliches „PRO“ eGK Pamphlet abgedruckt, sodaß man denken musste, diese Redakteure wären dafür bezahlt worden !!! Was aber nicht dabei abzustreiten ist, da die Kassen ihre Mitarbeiter momentan mit KOPFGELD-PRÄMIEN für jeden „bekehrten Verweigerer“ belohnen; dieses wurde mir über Ärzte- Kontakte zugespielt, wobei die Frau meines Docs, die bisher immer zu den Verweigerern hielt, von ihrer TK „umgedreht“ wurde, weil diese Kasse hochheilig versicherte, daß mit der eGK weiterhin nur Adressdaten gespeichert werden und die jetzigen Karten nur in den Praxen als Ausweiskarte dienen, weil sie garnicht für Netzwerkkontakte geschaltet werden könnten.
Das hieße aber doch, daß es entweder später nochmal neue Karten geben müßte, oder Speicherkennzeichen neu codiert werden müßten – also ein Schelm, wer das glauben will, oder muß !!!
Doch anscheinend ist man dann wohl besser sicherheitshalber „eingeknickt“, damit man Problemen aus dem Weg geht, …nach dem bekannten 3-Affen-Prinzip !!!