Kassenärztliche Bundesvereinigung als „Scharfmacher“ in der Auseinandersetzung um die eGk?

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 4Kommentare

kbv-egk(Quelle: http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_13101.php)

In diesem Beitrag  vom 18.12.2014 des-informiert die KBV u. a. wie folgt:
Anspruchsnachweis kein Ersatz für eGK
Ab Januar ist klar geregelt, dass die Krankenkassen einen solchen Anspruchsnachweis nur zeitlich befristet ausstellen dürfen. Laut Bundesmantelvertrag kann dies nur ‚im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine eGK erhält‘ erfolgen. Auf dem Schein muss vermerkt sein, wie lange dieser gültig ist. Damit ist ausgeschlossen, dass ein papiergebundener Anspruchsnachweis dauerhaft als Ersatz für eine eGK benutzt wird.“

Die in Zitatform wiedergegebene Aussage, dass eine papiergebundener Anspruchsnachweis lediglich „im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine eGK erhält“ ausgegeben werden darf, suggeriert, dass eine solche Regelung im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) enthalten sei. Aber weder in § 19 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) noch in der Anlage 4a zum BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf) ist eine solche wörtliche Vereinbarung enthalten.

Was treibt also die KBV dazu, die Desinformationspolitik rund um die eGk zu verschärfen?

4 Kommentare

  1. Es sollen Ängste geschürt werden. Die eGK – Verweigerer sollen so gedrängt werden, sich eine eGK ausstellen zu lassen. So sehe ich das. Genau wie in den Praxen (zumindest hier in Schleswig-Holstein) große Zettel ausliegen für die Patienten, daß sie nur noch im nächsten Jahr mit der eGK behandelt werden. Der Verkünder ist in beiden Fällen die KBV. Auf jeden Fall hat mir meine Krankenkasse den Versicherungsnachweis für das nächste Quartal zugeschickt.
    Gruß Mona

  2. Erfreulicher Weise hat die große Gewerkschaft ver.di auf ihrer Homepage sachlich zum Thema eGk und Ersatzverfahren berichtet: https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++674bf734-8083-11e4-ba25-5254008a33df. Ein lesenswerter Beitrag! Wäre wünschenswert, wenn auch andere Gewerkschaften so ihre Mitglieder informieren würden.

  3. Leider enthält die aktuelle Fassung des BMV-Ä vom 1.1.2015 genau das oben genannte Zitat.
    Die Anlage 4a nicht, wobei da auch noch der Stand 1. September 2014 ist.

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