Kammergericht Berlin stellt in Urteil fest: Facebook verstößt gegen Datenschutz- und Verbraucherrechte
Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 06.03.2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten.
Dagegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die vom Kammergericht zurückgewiesen wurde. Mit Urteil vom 24.01.2014 hat das Kammergericht Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt (Aktenzeichen: 5 U 42/12). Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor.
Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140124.1410.393802.html