Kamen (NRW): Trotz eingeschalteter Videoüberwachungskamera – Überfall auf einen Kioskbetreiber

CCTV-NeinDanke/ Oktober 20, 2021/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Polizei in Unna (NRW) veröffentlichte am 20.10.2021 einen Fahndungsaufruf, der einen erneuten Beleg dafür liefert, dass Überwachungskameras Gewaltdelikte nicht verhindern, sondern allenfalls die anschließende Fahndung erleichtern können.

In der Meldung der Polizei wird mitgeteilt: Zur Tatzeit beabsichtigte ein 44-jähriger Kioskbetreiber seine Reklamefahnen im Außenbereich des Kiosks zu platzieren. Plötzlich wurde der 44-jährige Geschädigte an der Gebäudeecke durch einen ihm unbekannten Tatverdächtigen überrascht und unter Vorhalt eines Messers aufgefordert, das Bargeld aus der Kasse zu holen. Reflexartig verteidigte sich der Geschädigte  mit der Fahnenstange und wich einige Schritte zurück. Im weiteren Verlauf kam es unmittelbar zu einem direkten Kampf zwischen den beiden Personen. Hierbei erlitt der Geschädigte eine Stichverletzung im Bereich des Brustbeins und diverse Abwehrverletzungen an der rechten Hand. Der Geschädigte wurde schwer verletzt und mittels Rettungswagen dem Krankenhaus zugeführt.“

Dem Fahndungsaufruf ist ein Foto des mutmaßlichen Täters beigefügt, das aus den Aufnehmen der Videoüberwachungskamera des Kioskbetreibers stammt.

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