Informationsfreiheit und Transparenz der öffentliche Verwaltung in Frankfurt: Es geht voran, aber mehr als mühsam

Transparenz/ Juli 6, 2024/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Mit Etatantrag vom 06.06.2024, (E 253) hat die Rathauskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt die Schaffung einer Vollzeit-Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt beantragt.

Diese Stelle soll die Koordinierung von Anfragen sowie die Abstimmung mit den betroffenen Ämtern übernehmen und bei der Erarbeitung einer langfristigen Struktur für Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung mitwirken. Sie soll darüber hinaus zur breiteren Bekanntheit der Informationspflichten bzw. Informationsmöglichkeiten gemäß der Informationsfreiheitssatzung in Verwaltung und Bürger*innenschaft beitragen und bei der Veröffentlichung von Anfragen mitwirken.

So weit, so gut mit den Absichtserklärungen. Aber wie sieht die Realität aus?

Mit Zustimmung zum Etatantrag E163/23 hat die Stadtverordnetenversammlung bereits vor einem Jahr die Schaffung einer Ombudsstelle (50%) beschlossen, die als Clearingstelle zur Klärung von Problemfällen bei Informationsfreiheitsanfragen und als Anlaufstelle und Vermittlerin für Bürger*innen und Verwaltung bei unklarer Rechtslage dienen soll. Beim Blick auf die Homepage der Stadt Frankfurt findet man zwar 26 Ergebnisse für “Ombudsstelle”, aber darunter ist keine, die auf die Ombudsstelle zur Informationsfreiheitssatzung verweist. Die naheliegende Schlusssfolgerung: Diese Stelle ist noch nicht besetzt worden. Bislang gibt es auf der Homepage der Stadt Frankfurt lediglich ein Online-Formular, das Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung erleichtern soll. 

Die Rathauskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt – das geht aus dem aktuellen Antrag hervor – möchte,

  • dass die zusammen 1,5 Stellen „in einem Projekt zur ‚Klassifizierung von Informationen‘ erarbeiten, welche Arten von Informationen standardmäßig von Ämtern an Bürger*innen herausgegeben werden können, welche Informationen nicht veröffentlicht werden können und welches Verfahren bei Unsicherheiten gewählt werden soll.“
  • Zudem ist es Wunsch der Antragsteller*innen, dass „die Möglichkeit, Anfragen zu stellen… deutlich prominenter im Online-Angebot der Stadt Frankfurt auffindbar sein“ soll und „ab 2025 zum Thema ‚Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung‘ ein kompakter jährlicher Tätigkeitsbericht“ den Stadtverordneten“ vorzulegen sei.

Alles durchaus sinnvolle Überlegungen. Aber so lange sie – siehe Schaffung der Ombudsstelle – nicht realisiert werden, bleiben dies papierene Wünsche.

In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 haben die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und Volt vereinbart, für Frankfurt “eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ zu schaffen. Und weiter: „Wir lassen uns dabei von dem Gedanken leiten, möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben…“ sowie „Wir setzen uns dafür ein, dass allgemeine, nicht-personenbezogene Daten, die von der Stadt erfasst werden… einfach und digital öffentlich zugänglich gemacht werden.

Und in einem am 09.12.2021 mehrheitlich von den Stadtverordneten beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen wird gefordert: „Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!“. Der Magistrat wird damit beauftragt, „der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten vorzulegen“.

Diese weitergehenden Transparenz-Zusagen werden im aktuellen Etatantrag der Rathauskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt komplett nicht erfüllt. Nach wie vor fehlt die Herstellung von Transparenz der kommunalen Verwaltung durch proaktive Veröffentlichung aller dazu geeigneten Unterlagen, über die die Kommune verfügt. Dass der Schutz personenbezogener Daten oder anderer rechtlich geschützter Unterlagen dabei beachtet werden muss, steht außer Frage.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat den Entwurf einer kommunalen Mustersatzung Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden, Landkreise, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände in Hessen erarbeitet. Er ist auch den Stadtverordneten der Römerkoalition zur Lektüre zu empfehlen.

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