Hessischer Landtag: CDU und Grüne feiern sich für #Hessentrojaner, mehr Rechte für den Verfassungsschutz und Ausbau der Videoüberwachung

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0 comments

Der Wahlkampf zur Landtagswahl in Hessen am 28.10.2018 in Hessen schlägt absurde Wellen. Am 12.09.2018 hat der Hessische Landtag mit der Mehrheit von CDU und Grünen einer Entschließung „betreffend Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort stärken“ zugestimmt. Darin wird u. a. mitgeteilt:

  1. „Der Landtag stellt fest, dass Sicherheit ein Grundbedürfnis ist, das alle Bürgerinnen und Bürger miteinander teilen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Institutionen hängt in hohem Maße davon ab, ob sich die Menschen sicher fühlen. Diese Voraussetzungen sind in Hessen gewährleistet…
  2. Die Stärkung der hessischen Sicherheitsbehörden in rechtlicher, sachlicher und personeller Hinsicht spiegelt sich nicht zuletzt in den objektiven Sicherheitskennzahlen des vergangenen Jahres wider. Im Jahr 2017 wurde für Hessen die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit fast 40 Jahren gemessen…
  3. Der Landtag stellt fest, dass vielfältige Maßnahmen notwendig sind, damit alle Menschen in Hessen frei und sicher leben können, ob zu Hause in der eigenen Wohnung, unterwegs auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag und bei Nacht… fördert das Land in enger Kooperation mit den Kommunen ganz konkrete Maßnahmen, die für mehr Sicherheit in ihrer Stadt oder Gemeinde sorgen… Auch technische Innovationen wie die bundesweit einzigartige Prognosesoftware „KLB-operativ“ zur Vorhersage von Wohnungseinbrüchen oder die Ausweitung von Videoschutzanlagen, erhöhen in den Kommunen das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger…“

Erinnert sei deshalb an einige Aktivitäten und Beschlüsse von CDU und Grünen, die dem Ausbau des Überwachungsstaats in Hessen dienen:

  • Software aus USA für die hessische Polizei: Palantir und hessenDATA – nicht nur ein vergaberechtlicher Skandal
  • Notärzt*innen und Rettungssanitäter*innen sollen Zuträger*innen für Polizei und Staatsanwaltschaft werden
  • #Hessentrojaner und andere Angriffe auf Freiheit und Rechtsstaat: CDU und Grüne beschließen im Landtag Änderungen im hessischen Verfassungsschutz- und im hessischen Polizeigesetz (HSOG)

Quelle: Digitalcourage (CC-BY-SA)

Völlig zu Recht ging daher im April 2018 der BigBrotherAward – die “Auszeichnung” für große Datenkraken – in der Kategorie Politik an die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im hessischen Landtag. Dr. Rolf Gössner, zwischen 1970 und 2008 intensiv überwacht durch das Bundesamt für Verfassungs­schutz (BfV), erklärte in seiner Laudatio u. a.:

Die beiden Regierungsfraktionen erhalten den Negativpreis für ihr geplantes neues Verfassungsschutzgesetz und für die geplante Novellierung des hessischen Polizeigesetzes. Ihre Gesetzesinitiative enthält eine gefährliche Ansammlung gravierender Überwachungsermächtigungen, die tief in Grundrechte eingreifen und den demokratischen Rechtsstaat bedrohen. Die schlimmsten Regelungen im Überblick:

  1. Der Inlandsgeheimdienst ‘Verfassungsschutz’ soll auch vorbestrafte V-Leute rekrutieren und kriminell gewordene Verfassungsschutz-Mitarbeiter.innen weiter einsetzen und abschöpfen können. Das tut er zwar schon heute, wie die Praxis zeigt; neu aber ist, dass dies erstmals gesetzlich abgesichert werden soll und kriminelle V-Leute ganz legal der strafrechtlichen Verfolgung entzogen werden können – anstatt solche V-Leute unverzüglich abzuschalten. Ein rechtsstaatswidriger Freibrief für kriminelles Handeln in staatlicher Mission. Diese Regelung legalisiert praktisch die bisherigen Skandale und mit ihnen die obszönen Verflechtungen des Verfassungsschutzes in rassistische, kriminelle und gewalttätige Neonaziszenen.
  2. Erlaubt werden soll auch, Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten als V-Leute anzuheuern oder V-Leute in deren beruflichem Umfeld zu platzieren. Damit werden die Verschwiegenheitspflichten und zu schützenden Vertrauensverhältnisse zu ihren Mandanten, Patienten oder Informanten verletzt. Nur Abgeordnete und ihre Mitarbeiter.innen sollen vor dieser geheimdienstlichen Instrumentalisierung und Ausforschung ausdrücklich geschützt werden.
  3. Selbst Daten über Minderjährige unter 14 Jahren, also von Kindern, sollen in Dateien und Akten des Verfassungsschutzes erfasst und gespeichert werden dürfen. Diese frühzeitige geheimdienstliche Stigmatisierung kann fatale Folgen für die weitere Entwicklung der Betroffenen haben – etwa bei der späteren Berufswahl, Lehrstellen- oder Jobsuche.
  4. Der Verfassungsschutz soll ermächtigt werden, personenbezogene Überwachungsdaten an öffentliche Stellen zu übermitteln – und zwar zur ‘Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben’. Das erinnert fatal an die menschenrechtswidrige Berufsverbotspraxis früherer Zeiten. Auch Organisationen und künftigen Mitarbeiter.innen staatlich geförderter Demokratie- und Präventionsprojekte, etwa gegen Rechtsextremismus oder Salafismus, drohen anlasslose geheimdienstliche Überprüfungen – womit sie pauschal zu Sicherheitsrisiken erklärt und unter Generalverdacht gestellt werden. Dieses gesetzliche Misstrauensvotum untergräbt Akzeptanz und Vertrauen, die für eine erfolgreiche Arbeit solcher zivilgesellschaftlichen Projekte unerlässlich sind.
  5. Spionage-Programme, also sog. Staatstrojaner, sollen künftig über gefundene oder aufgekaufte Sicherheitslücken in Computern oder Smartphones Verdächtigter eingeschleust werden, um sie präventiv per Onlinedurchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) umfassend ausforschen zu können.
  6. Und die Polizei soll künftig u.a. ermächtigt werden, sogenannte „Gefährder“ vorsorglich in elektronische Fußfesseln zu legen, um ihren Aufenthalt, ihre Bewegungen und Kontakte über Wochen und Monate lückenlos kontrollieren zu können. Das sind Menschen, die keine Straftaten begangen haben, sondern denen die Polizei aufgrund bestimmter Anhaltspunkte künftige Straftaten zutraut.

Mit dieser Gesetzesinitiative geht die schwarz-grüne Regierungskoalition in Hessen einen großen Schritt in Richtung präventiv-autoritärer Sicherheitsstaat…”

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