Hessische Landesregierung erklärt: „No Spy“ – Regelungen bei der Auftragsvergabe sind nicht notwendig bzw. nicht möglich

Datenschutzrheinmain/ Dezember 6, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, NSA Skandal, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Die Bundesregierung hat im April 2014 ihre Vorgaben für Neuverträge mit IT-Unternehmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Das Ziel: Bei der Auftragsvergabe an Telekommunikations- und IT-Firmen müssen diese zusichern, dass sie nicht zur Weitergabe von Daten an ausländische Geheimdienste und Behörden verpflichtet sind. Telekommunikationsunternehmen sollen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben.

Nahezu alle Bundesländer sind dabei, ihre Vergaberichtlinien nach diesem Vorbild zu verändern. Lediglich das Land Hessen macht dabei nicht mit. Ein Grund für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, beim Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier mal nachzufragen (siehe https://ddrm.de/?p=3025).

Inzwischen ging eine Antwort von Ministerpräsident Bouffier bei den Datenschützern ein: B-2014.11.10-von min-praes bouffier. Die Quintessenz der Antwort des Ministerpräsidenten: „No Spy“ – Regelungen bei der Auftragsvergabe seien nicht notwendig bzw. nicht möglich.

Ein Rechtsanwalt, von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main befragt, äußerte nach Lektüre des Bouffier-Briefs u. a.: „Natürlich ist die Argumentation völlig untauglich, der Gefahrenlage angemessen zu begegnen. Ich verweise in diesem Zusammenhang mal auf das EUGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, dort Rn. 68. Einer der Gründe für die Unangemessenheit der Richtlinie war, dass die VDS-Richtlinie nicht vorschrieb, die Daten im Unionsgebiet zu speichern so dass die Überwachung des Datenschutzes durch eine unabhängige Stelle nicht gewährleistet war. (EuGH Urteil vom 8.4.2014 – C-293/12, C-594/12 – Rn. 68)… Wenn das Land Hessen Aufträge für die Errichtung oder den Betrieb von Datenverarbeitungssystemen an Unternehmen vergibt, bei denen durch die Rechtslage im Staat der Ansässigkeit des Unternehmens ein Ausspionieren der EU-Bürger nicht ausgeschlossen ist, so handelt das Land nicht nur gegen deutsches Datenschutzrecht, sondern auch gegen Unionsrecht…“

Peinlich für Herrn Bouffier: Unter der Überschrift Bundesregierung schließt Anti-Spionage-Vertrag mit Blackberry meldet die Süddeutsche Zeitung am 27.11.2014:Der Konzern unterwerfe sich auch der sogenannten ‚No-Spy-Klausel‘, in der internationale Unternehmen der Bundesregierung versichern, dass sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste weiterzugeben.“ (Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1633719).

Und spannend die Frage, wie die Hess. Landeregierung und die Landesbehörden ihre Vertragsunternehmen darauf überprüfen, ob und wie sie ihre vertraglich zugesicherten Geheimhaltuingsverpflichtungen auch gegenüber ausländischen (insbesondere Nicht-EU-)Regierungen einhalten.

1 Kommentar

  1. Na ja, vielleicht will es sich Bouffier nicht mit den Inhabern des Dagger – Complex in Griesheim und denen des Internetknotenpunkts in Frankfurt verscherzen …

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