#Hessentrojaner und andere Angriffe auf Freiheit und Rechtsstaat: CDU und Grüne beschließen im Landtag Änderungen im hessischen Verfassungsschutz- und im hessischen Polizeigesetz (HSOG)

Datenschutzrheinmain/ Juni 22, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Nach scharfer Kritik von SPD, Linken und FDP sind am 21.06.2018 mit namentlicher Abstimmung im Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen Änderungen im hessischen Verfassungsschutz- und im hessischen Polizeigesetz (HSOG) beschlossen worden. In beiden Gesetzen wurden neue Überwachungsinstrumente für die Sicherheitsbehörden verankert. Nachstehend Bewertungen der Oppositionsparteien im hessischen Landtag zu den Inhalten der neuen Regelungen und dem Gesetzgebungsverfahren:

  • CDU und Grüne „haben angefangen mit dem Versuch, ein neues Verfassungsschutzgesetz machen. Daran sind Sie krachend gescheitert, weil Sie sich untereinander nicht einigen konnten. Um ihren Koalitionsfrieden zu wahren, machen Sie jetzt unter dem alten Label ‚Verfassungsschutzgesetz‘ faktisch ein neues Polizeigesetz – ohne Anhörung der Betroffenen, ohne ordentliche parlamentarische Beratung dessen, was Sie so alles in dieses Gesetzeswerk hineingeschrieben haben. Sie legen ein ‚Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen‘ vor – und regeln darin dann Dinge wie den Hundeführerschein oder die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. Das ist grotesk. Das verstößt gegen alles, was eine seriöse Gesetzgebung ausmacht. Und es verstößt gegen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags… Eine der Lehren aus dem NSU-Untersuchungsausschuss war, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) besser beaufsichtigt werden muss. Und damit war natürlich eine stärkere Kontrolle durch das Parlament gemeint. Im Gesetzentwurf der Regierungskoalition findet sich aber nichts dergleichen. Aber man kann doch nicht ernsthaft von einer ‚Neuausrichtung‘ reden, wenn die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen weiterhin so voller Einschränkungen sein soll…“ (SPD)
  • „Selten haben Sachverständige und Verbände ein Gesetzespaket so einhellig und drastisch abgelehnt. Selten gab es so großen Reformbedarf, dem nicht Rechnung getragen wird… Nun ist das Gesetz mit den Stimmen von CDU und Grünen gegen alle Widerstände durchgedrückt worden. Wir werden prüfen und hoffen, dass es auf dem Rechtsweg gestoppt werden kann. Wichtig ist, nicht nur auf die bereits bekannten Kritikpunkte – Stichworte: Staatstrojaner, Kommunikationsüberwachung und fehlende parlamentarische Kontrolle – hinzuweisen, sondern auch das Augenmerk auf einen neuen Umstand zu lenken: Mit ihrem bewusst gewählten Verfahren und dem fast 50-seitigem Änderungsantrag verbergen CDU und Grüne, dass nun zwei weitere Gesetze geändert werden, darunter auch das G-10-Gesetz. Dazu hat nie eine Anhörung oder Befassung stattgefunden… Versteckt in einem kleinen, neu eingefügten Absatz, würden dem Parlament zwei von drei Kontrollrechten gestrichen. Künftig solle die Parlamentarische G-10-Kontrollkommission die Erhebung und Nutzung von persönlichen Daten durch den Geheimdienst nicht mehr kontrollieren dürfen…“ (Linke)
  • „Das Gesetzgebungsverfahren zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes war von Anfang an Murks und das hat sich bis heute nicht geändert. Der erste Entwurf wurde von der Expertenkommission zerrissen, den zweiten Entwurf haben die Sachverständigen in der Anhörung vernichtend kritisiert. Und was machen die Koalitionsfraktionen? Sie nehmen einige Befugnisse aus dem Verfassungsschutzgesetz heraus und verschieben sie in das Polizeigesetz. Darüber hinaus werden massive Eingriffe in das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) vorgenommen… Es ist politisch wie rechtlich ein Unding, aus der Reform des Verfassungsschutzes eine Reform des HSOG zu machen, ohne dabei die parlamentarischen Regeln einzuhalten… Auch hinsichtlich des Verfassungsschutzkontrollgesetzes setzt Schwarz-Grün nicht die dringenden Empfehlungen der Experten um. Eine wirksame parlamentarische Kontrolle setzt die Einbindung der Opposition voraus. Doch anstelle einer Regelung zu Zahl und Zusammensetzung des Kontrollgremiums ermächtigt das Gesetz die Parlamentsmehrheit, die Besetzung des Gremiums mit einfacher Mehrheit zu bestimmen. Die Koalition erhält damit einen Freibrief, weite Teile der Opposition aus der Kontrollkommission auszuschließen. Um eine wirksame parlamentarische Kontrolle zu stärken, fordern wir außerdem eine ‚Whistleblower-Regelung‘. Angehörigen des Landesamts für Verfassungsschutz wollen wir gestatten, sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz zu wenden, um Missstände aufzudecken.“ (FDP)

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