Gießen: Antrag der Grünen zur Videoüberwachung aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt
Es klingt wie eine Provinzposse, hat aber einen ernsten Hintergrund:
Im April 2021 beantragt die Fraktion der Grünen in der Gießener Stadtverordnetenversammlung, vertreten durch ihren Fraktionsvorsitzenden Alexander Wright, zur „Verbesserung der Sicherheitslage“ „in und unmittelbar vor der Unterführung der Bahngleise zwischen Bahnhofstraße und Sieboldstraße ein Livebildübertragungssystem auf Abruf im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben einzurichten und zu betreiben.“ Dem Antrag wird im Mai 2021 von der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich zugestimmt.
Im Juli 2022 teilte Alexander Wright, zwischenzeitlich zum Bürgermeister der Stadt Gießen „aufgestiegen“, seinen ehemaligen Fraktionskolleg*innen und den anderen Stadtverordneten in einer Stellungnahme mit, dass aus der geforderten Bild- und Tonübertragung „auf Abruf“ nicht wird. Der Hessische Datenschutzbeauftragtem, dessen Stellungnahme zitiert wird, erklärt darin u. a.:
Und der Bürgermeister, inzwischen hoffentlich (sach)kundiger in Sachen Audio- und Videoüberwachung, stellt ergänzend fest:
Öffentllich bekannt geworden ist die Posse durch einen Bericht der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 21.09.2022.
„Verbesserung der Sicherheitslage“ ist mittlerweile Codewort für „Ausbau des Überwachungsnetzes“. Bedenklich ist auch der Wortlaut des „Datenschutzbeauftragten“, in dem er quasi die Vertretung des Staates durch die Kameras der Bürger als Option einräumt.
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