Für den Erhalt des vollen Auskunftsrechtes der PatientInnen – Laufender Gesetzesentwurf lässt Lücken offen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es entscheidend, dass die Versicherten / Patienten ein volles Einsichtsrecht in ihre „Gesundheitsdaten“ behalten, dass sie „Herr/in seiner/ihrer Daten“ bleiben. Dies ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt.
Teilweise Verbesserungen in der „Stellungnahme des Bundesrates“ wurden in einer „Gegenäußerung der Bundesregierung“ fasst alle abgelehnt.
Folgerichtig haben sich auch Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder in einer Entschließung vom 23.05.2012 „Patientenrechte müssen umfassend gestärkt werden“ an der Gesetzwerdung beteiligt. ( z.B.: www.bfdi.de/Entschliessungen/entschliessungen_node.html )
Kritik und Forderungen einer Patientenorganisation sind im angefügten Dokument „Verschlechterungen im Gesetz(entwurf) zur Verbesserung der Patientenrechte“ zu finden.
Am 28.09.2012 findet ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag eine Beratung über die Anträge der Parteien „DIE LINKE“ und „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ statt.
Es gibt einen bisher wenig beachteten Bestand an Vorratsdaten, die individuellen Gesundheitsdaten. Obwohl derzeit vorwiegend noch als isolierte Datenpools beim Haus-, Facharzt oder Gemeinschaftspraxen, in Kliniken und Rehabilitationszentren, Forschungszentren, bei Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gespeichert, kann mit zunehmender elektronischer Erfassung und Datenaustausch leicht ein zentral abrufbarer Datenpool entstehen. Ein Weg dahin könnte die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) werden, aber nicht nur sie. Es ist deshalb wichtig, dass Versicherte bzw. Patienten bereits am Entstehungsort der Daten ihre Rechte geltend machen können. Eine Sammlung von Patientenrechten soll das geplante sog. Patientenrechtegesetz werden, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist.
Frankfurt am Main, den 24. September 2012
Kontakt E-Mail: die-datenschuetzer-rhein-main[AT]arcor.de