Freie Ärzteschaft e. V. kündigt Klagen gegen das eGK-Projekt und gegen Strafzahlungen für widerspenstige Ärzt*innen an
In einer Pressemitteilung vom 26.06.2018 hat die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) Stellung genommen zu den aktuellen Diskussionen um die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und zu den erkennbaren Problemen bei der Installation der notwendigen Hard- und Software zum Anschluss der Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI).
Laut E-Health-Gesetz sind Arztpraxen, Kliniken und Apotheken verpflichtet, sich bis zum 01.01.2019 an die TI anzuschließen. Wer das nicht macht, soll ein Prozent von seinem Honorar abgezogen bekommen. Dennoch ist die übergroße Mehrheit der Arzt- und Zahnarztpraxen bisher nicht an die TI angebunden. Dr. Silke Lüder, stv. Vorsitzende der FÄ und Sprecherin der Aktion Stoppt die e-Card, betont: „Viele Ärzte und Zahnärzte sind eher bereit, die finanziellen Einbußen in Kauf zu geben, als sich an ein System anzuschließen, dessen Zukunft selbst von Regierungsvertretern in Frage gestellt wird.“
Obwohl die eGK nach Vorstellung von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn nur noch für Menschen ohne Smartphone eingesetzt werden soll, sollen Arztpraxen, Kliniken und Apotheken zum Anschluss an die TI gezwungen werden. Die FÄ kündigt deshalb Klagen gegen das eGK-Projekt an. „Wir akzeptieren weder die Strafzahlungen, noch den Anschluss an eine Infrastruktur, die den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung widerspricht, noch die Behinderung der Praxisabläufe durch diesen Zwangsanschluss“, erläutert Lüder. „Arztpraxen, die schon am Netz hängen, berichten von Systemabstürzen, Behinderungen der Abläufe und der Unlesbarkeit älterer Versichertenkarten.“
Auch auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. sind diverse Berichte über Probleme beim Anschluss von Arztpraxen an die TI und zur Geschäftspolitik der damit verbundenen IT-Unternehmen veröffentlicht (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3, Beispiel 4, Beispiel 5) veröffentlicht.
Wieso wird hier gegen „den Anschluss an eine Infrastruktur, die den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung widerspricht “ geklagt, nicht aber gegen die Infrastruktur selbst? Wieso richtet sich die Klage gegen die Strafzahlung, aber nicht gegen die zentrale Datensammlung aller Pflichtversicherten?
Oder beinhaltet die Aussage „Die Freie Ärzteschaft kündigt Klagen gegen das eGK-Projekt an“ eine Klage generell gegen das Projekt? Dann frage ich mich aber, warum erst jetzt und warum dann nur diese (relativ) unwichtigen Gründe erwähnt werden.
Technische Probleme lassen sich mit der Zeit beheben. Früher oder später wird das kein Klagepunkt mehr sein bzw. generell die Datensammlungen überhaupt nicht verhindern.
Die Strafzahlungen könnten notfalls zurückgenommen werden. Weiterer Klagepunkt weg. Wo sind die richtigen Begründungen für diese wichtige Klage? Grundrecht auf freie Entfaltung, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Gefahr, dass jeder mit Erbkrankheiten, psychischen Störungen, ansteckenden Krankheiten, Jugendsünden (Alkoholvergiftung mit 14? Kein Job mehr mit 30) sein Leben lang stigmatisiert bleibt, dass die Ärzte bald nicht mehr über die Versorgung entscheiden, sondern Big-Data im Auftrag der Gesundheitskassen entscheiden wer welche Medizin bekommen darf….
DAS sind die richtigen Klagepunkte!
Und btw: Ich gehe jede Wette ein, dass es nicht lange bei den 1 % Strafzahlungen bleibt. Die werden zackig auf 5 % oder 10 % angehoben. Spätestens bei 20 % wird jeder Verweigerer als Arzt ums wirtschaftliche Überleben kämpfen müssen. Das ist nur ein Spiel auf Zeit, in dem der Arzt auf jeden Fall verliert. Außer er steht kurz vor seinem Ruhestand.
Die Ärzte sollten nicht einfach nur abwarten und die 1 % in Kauf nehmen, sondern gesammelt – wie auch die Zwangsversicherten und künftigen Zwangsdatenspender – aufstehen und für ihr Recht an ihren eigenen Daten kämpfen (d.h. klagen!). Wenn jeder Arzt eine eigene Klage einreicht, wird das schnell problematisch für die Justiz.