Fauxpas, Instinktlosigkeit oder Ignoranz? Bundesverfassungsgericht und Bundeszentrale für politische Bildung führen Online-Diskussion mit Publikum über Facebook und YouTube
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.06.2021
Das wirft Fragen auf:
- Gibt es keinen anderen Weg, um die mit der Veranstaltungsreihe geplanten Themen dem interessierten Publikum nahe zu bringen und mit Menschen dazu ins Gespräch zu kommen?
- Sind denen, die diese Veranstaltungsreihe konzipiert haben, die europäische und deutsche Rechtsprechung, die Aktivitäten und Bewertungen der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden und des Bundeskartellamts zu Facebook und Co. nicht bekannt?
- Oder ist den Veranstalter*innen all dies wg. der größeren Reichweite von Facebook und YouTube egal?
Das Bundesverfassungsgericht beteiligt sich auf diese Art massgeblich an einer Veranstaltungsreihe (Verantwortlicher ist die Bundeszentrale für politische Bildung), die ausschliesslich über you-tube und Facebook zugänglich ist.
Vor dem Hintergrund der datenschutzkritischen EuGH Rechtsprechung zu Facebook und der Tatsache, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland diese Veranstaltung hätte streamen können, löst es befremden aus, wenn das höchste deutsche Gericht und Hüter der Grundrechte bei dieser Vorgehensweise mitmacht.
Von Roland Schäfer