Fauxpas, Instinktlosigkeit oder Ignoranz? Bundesverfassungsgericht und Bundeszentrale für politische Bildung führen Online-Diskussion mit Publikum über Facebook und YouTube

WS/ Juni 2, 2021/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.06.2021

Das wirft Fragen auf:

  • Gibt es keinen anderen Weg, um die mit der Veranstaltungsreihe geplanten Themen dem interessierten Publikum nahe zu bringen und mit Menschen dazu ins Gespräch zu kommen?
  • Sind denen, die diese Veranstaltungsreihe konzipiert haben, die europäische und deutsche Rechtsprechung, die Aktivitäten und Bewertungen der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden und des Bundeskartellamts zu Facebook und Co. nicht bekannt?
  • Oder ist den Veranstalter*innen all dies wg. der größeren Reichweite von Facebook und YouTube egal?

 

1 Kommentar

  1. Das Bundesverfassungsgericht beteiligt sich auf diese Art massgeblich an einer Veranstaltungsreihe (Verantwortlicher ist die Bundeszentrale für politische Bildung), die ausschliesslich über you-tube und Facebook zugänglich ist.
    Vor dem Hintergrund der datenschutzkritischen EuGH Rechtsprechung zu Facebook und der Tatsache, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland diese Veranstaltung hätte streamen können, löst es befremden aus, wenn das höchste deutsche Gericht und Hüter der Grundrechte bei dieser Vorgehensweise mitmacht.

    Von Roland Schäfer

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