Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Massen-Überwachung durch britischen Geheimdienst GCHQ verstößt gegen Menschenrechte

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2018/ alle Beiträge, NSA Skandal, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Das von Edward Snowden 2013 enthüllte System der Geheimdienste der „big five“ (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) zur massenhaften Internet-Überwachung hat in Teilen die Menschenrechte von Internetnutzern verletzt. Zu diesem Urteil kam am 13.09.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). In einem bislang nur auf Englisch vorliegenden Urteil (Beschwerdenummer 58170/13 u. a.) stellt der EGMR fest: Das System, mit dem sich der britische Geheimdienst GCHQ Zugang zu riesigen Datenmengen verschaffte, hat gegen das Recht auf Privatleben verstoßen.

Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der britische Geheimdienst in großem Umfang Informationen aus Kabeln abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den USA fließen. Die Erkenntnisse wurden zum Teil mit US-Geheimdiensten ausgetauscht.

Auf Netzpolitik.org wird in einem Beitrag vom 13.09.2018 mitgeteilt: „Diese rechtswidrige Massenüberwachung sei dadurch gekennzeichnet, dass sie ungerichtet stattfinde (‚bulk interception is by definition untargeted‘), entschied das Gericht. Zudem gäbe es nach dem Urteil des Höchstgerichts keine ausreichende Kontrolle des geheimdienstlichen Tuns bei der Auswahl der Überwachungsmethoden (‚lack of oversight of the entire selection process‘). Zusätzlich seien auch keine angemessenen und robusten Methoden vorhanden, um Missbrauch zu verhindern (’sufficiently robust to provide adequate guarantees against abuse‘). Damit waren die Beschwerdeführer in allen wichtigen Punkten erfolgreich. Das heute entschiedene Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Aktenzeichen 58170/13) war von den drei britischen Nichtregierungsorganisationen Big Brother Watch, Open Rights Group und der Schriftstellervereinigung PEN zusammen mit unserer Autorin Constanze Kurz ins Rollen gebracht worden.“

Ein Kommentar von Edward Snowden zum Urteil des EGMR:

Quelle: @Snowden 13.09.2018

 

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*