EU Gesundheitsdatenraum – Kommerzialisierung von Patientendaten ohne Widerspruch

Gesunde_daten/ November 27, 2022/ alle Beiträge, Europäischer Gesundheitsdatenraum - EHDS, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, der es in sich hat. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger automatisch elektronische Patientenakten erhalten, ohne Möglichkeit zum Widerspruch. Sämtliche größeren Sammlungen von Patientendaten in der EU, z.B. bei Anbietern dieser Patientenakten, bei Krankenkassen, Privatversicherungen, Krankenhäusern und größeren Arztpraxen, sollen zur Nutzung u.a. durch die Pharma-Industrie freigegeben werden.

Diese Nutzung soll, wenn es in der Daten-Anforderung der Interessenten als notwendig dargestellt wird, mit pseudonymisierten Daten erfolgen, d.h. mit Daten, bei denen lediglich der Name durch ein Kennzeichen ersetzt wird. Damit ist es ohne Weiteres möglich, betroffene Personen zu identifizieren. Das hat ein Gutachten des Kryptografie-Professors Dominique Schröder deutlich aufgezeigt.

Der Verordnungsentwurf wird derzeit im EU-Parlament und im Rat der EU diskutiert, die Verordnung soll 2023 verabschiedet werden und 2024 in Kraft treten.

Eine Arbeitsgruppe des “Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung” hat dazu eine Dokumentation und den Entwurf einer Stellungnahme erstellt, die u.a. auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. veröffentlicht sind.


Dieser Beitrag wurde erstmals von Jan am 27.11.2022 auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. veröffentlicht.

 

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