EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?

Datenschutzrheinmain/ März 21, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

In Abschnitt II werden Hinweise im Verhältnis zum Patienten” gegeben, gegliedert in die Punkte

  • Einholung von Einwilligungserklärungen;
  • Informationspflichten von ÄrztInnen;
  • Auskunftsrechte von PatientInnen;
  • Recht auf Löschung.

Eine auch für Patienten nützliche Information.

Die Regelungen aus der  EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf die der Text Bezug nimmt, sind hier im Wortlaut nachlesbar.

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