EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?
In Abschnitt II werden Hinweise im “Verhältnis zum Patienten” gegeben, gegliedert in die Punkte
- Einholung von Einwilligungserklärungen;
- Informationspflichten von ÄrztInnen;
- Auskunftsrechte von PatientInnen;
- Recht auf Löschung.
Eine auch für Patienten nützliche Information.
Die Regelungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf die der Text Bezug nimmt, sind hier im Wortlaut nachlesbar.