EU-Datenschutz-Grundverordnung – ist der Standard der EU-Richtlinie von 1995 erreicht? – Informationsveranstaltung am 01.03.2016 in Frankfurt/M.

Datenschutzrheinmain/ Januar 22, 2016/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Vier Jahre wurde in der Europäischen Union über einen neuen rechtlichen Rahmen für Datenschutz verhandelt. Am 15.12. 2015 wurde in der Verhandlung zwischen Vertretern des EU-Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission eine Einigung erreicht. Damit sollen ab 2018 erstmals großteils einheitliche Regelungen für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU gelten.

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung wird erstmalig den Datenschutz europaweit regeln, ohne dass ein Mitgliedsstaat hiervon abweichen kann. Weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes werden durch sie ersetzt. Im Februar/ März wird sie vom Europäischen Parlament abschließend verabschiedet.

Informationsveranstaltung
mit Ralf Bendrath
Dienstag, 1. März 2016 ab 19.30 Uhrin den Räumen der GLS Bank, Mainzer Landstraße 47, Nähe Hauptbahnhof Frankfurt/M.

Ralf Bendrath ist wissenschaftl. Mitarbeiter von MdEP Jan Philipp Albrecht (B90/Grüne) Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Verordnung. Der Film Democracy“ zeigt ihn in Aktion bei der Entstehung der Datenschutzverordnung. Damit hat er dessen Entwicklung hautnah mit verfolgt und mit gestaltet. Sein Beitrag wird nicht nur die Neuregelung vorstellen, sondern gibt Gelegenheit deren Entstehungsgeschichte besser zu verstehen.

Hinweise zur Anreise hier. Um vorherige Anmeldung zur Teilnahme wird gebeten! (0152/21512453 oder anmeldung-201603@ddrm.de)

Eine Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Wir bedanken uns bei der GLS Gemeinschaftsbank eG für die freundliche Unterstützung.

Die Veranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe des Bündnis Demokratie statt Überwachung zu verschiedenen Datenschutzthemen.

DieGesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) hat eine deutsche Übersetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung erarbeitet und diese auf Ihrem Internetportal als Lektüre zur Verfügung gestellt.

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