ePrivacy-Verordnungs-Entwurf der EU stärkt Rechte von Nutzerinnen elektronischer Dienste

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2016/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Uncategorized, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Die Digitale Gesellschaft e. V. hat auf ihrer Homepage eine umfangreiche und lesenswerte Analyse  des Entwurfs der ePrivacy-Verordnung der EU-Kommision veröffentlicht. Das Fazit, schon am Beginn des Beitrags formuliert, lautet: „Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung erarbeitet. Trotz vereinzelter Schwächen stärkt der Entwurf die Rechte und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste…“

Weiter wird in der Stellungnahme festgestellt: „Obwohl insbesondere die Online-Wirtschaft sich… vehement gegen eine Regulierung aussprach, ist der Entwurf trotz vereinzelter Schwächen insgesamt vergleichweise grundrechts- und verbraucherfreundlich ausgefallen… Erfreulich ist bereits die Entscheidung der Kommission, die Rechte der EU-Bevölkerung bei der elektronischen Kommunikation künftig nicht mehr durch eine Richtlinie, sondern im Wege einer Verordnung zu schützen… Auf diese Weise wird der Weg hin zu einem europaweit einheitlichen Datenschutzniveau, welcher mit der Datenschutzgrundverordnung eingeschlagen wurde, weiter verfolgt. Leider weicht die Kommission diesen eigentlich begrüßenswerten Ansatz zu einem guten Teil auch gleich wieder auf, indem sie die Verordnung mit weitreichenden Ausnahmen und Öffnungsklauseln versieht. Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden etwa sind vom Anwendungsbereich der Verordnung pauschal ausgenommen. Außerdem erhalten die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, bei allen wesentlichen Betroffenenrechten abweichende Regelungen zu treffen, um ‚die nationale Sicherheit, die Verteidigung, die öffentliche Sicherheit und die Verhinderung, Aufklärung, Entdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Vollstreckung von Strafsanktionen oder der unauthorisierten Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme zu gewährleisten‘. Damit spielt die Kommission Überwachungshardlinern wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière in die Hände… Abgesehen davon bergen derart weit gefasst Öffnungsklauseln stets die Gefahr, dass das Datenschutzniveau im Ergebnis weiter abgesenkt statt erhöht wird…“

Im Ergebnis stellt die Digitale Gesellschaft e. V. aber fest: „Der Entwurf einer ePrivacy-Verordnung enthält viele gute Ansätze, die es im weiteren Gesetzgebungsverfahren gegen die erwartbaren Widerstände insbesondere von Seiten der Mitgliedstaaten zu verteidigen und auszubauen gilt. Gelingt dies, so wäre ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Vertrauen in elektronische Kommunikationsdienste zu stärken. Dies würde nicht nur dem Schutz der Grundrechte und der Verbraucherinteressen dienen…“

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