Elektronische Gesundheitskarte: Tests sollen beginnen, Ärzte werden mit Prämien gelockt
In zwei Testregionen (Sachsen und Bayern einerseits, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz andererseits) sollen in Kürze jeweils mindestens 500 Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie mehrere Krankenhäuser mit allen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur notwendigen Komponenten und Diensten – etwa Konnektor, Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst – sowie deren Entwicklung, Aufbau und Betrieb ausgestattet werden. Auch Krankenkassen und ihre Dienstleister werden in den Test eingebunden.
In den beiden Testregionen werden jetzt teilnehmende Ärzte gesucht. Der IT-Industrie-affine Newsletter EHEALTHCOM informiert in seiner Ausgabe 2/14 über die Prämien, die dafür an teilnehmende Ärzte und Krankenhäuser ausgeschüttet werden sollen: „Die Aufwandsentschädigung für Ärzte, die an der Testphase teilnehmen, ist deutlich höher als beim letzten Mal. Niedergelassene Ärzte bzw. MVZ erhalten zwischen 5000 und 12500 Euro als Einmalzahlung, danach 650 bis 1625 Euro monatlich. Bei Krankenhäusern sind es 12000 bis 24000 Euro plus 2000 bis 4000 Euro monatlich. Den zwanzig Piloteinrichtungen, in denen die ersten Tests stattfinden, wird ein Aufschlag von 50 Prozent gezahlt.“
Der Test gilt als Generalprobe für den späteren bundesweiten Start der Telematikinfrastruktur. Diese soll künftig die IT-Systeme von Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen verbinden und einen übergreifenden Austausch von Informationen unter Einsatz der eGk ermöglichen.
Die Nachricht ist hier in Gänze nachlesbar: http://www.e-health-com.eu/newsletter-2014-2/elektronische-gesundheitskarte/.
ja dann mal schöne Prämienauszahlung, auf Kosten der Beitragszahler…ich wünsche allen Teilnehmern sowas wie FACEBOOK mit WhatsApp erlebt hat…aber natürlich jeden Tag in der Testperiode !!!!!
Warum entwickelt eigentlich keiner von Euch (Datenschützer Rhein-Main, Stop-EGK) mal ein Faltblatt mit Infos zur Auslage und Verteilung in den Arztpraxen?
Kurz, knapp, knackig. Keine 300 Zeilen Datenschutzbedenken, sondern mal klar die Vergeudung von Beitragsgeldern für ein totes Projekt auf den Punkt gebracht.
Simple Anleitung zur Rücksendung der eGK und Verwendung des Ersatzverfahrens. Nur so ist eine Senkung der Ausgabequote (und damit das Ende dieses Blödsinns) noch erreichbar.
Mir wurde heute in der Arztpraxis mitgeteilt, dass ich voraussichtlich zum nächsten Quartal die neue Karte vorlegen müsse, weil sie sonst nicht mehr mit der Krankenkasse abrechnen können, und ich dann privat liquidieren müsse.
Als ich auf die Gültigkeit meiner alten Karte verwies (3/20) meinte die Srechstundenhilfe nur lapidar, dass „die“ doch sowieso alle unsere Daten hätten!
Sehr geehrte Frau Neubauer,
aiuch in vielen Arztpraxen herrscht Unkenntnis und Verunsicherung bezüglich der weiteren Geltung von Krankenversicherungskarten. Wir haben deshalb recherchiert und in vd. Beiträgen auf die Sach- und Rechtslage hingeweisen.
Zunächst einmal gilt für alle Kassenärzte (außer Zahnärzten) das, was die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 01.01.2014 verlauten lies: „Telematik – KVK-Daten können weiterhin verarbeitet werden. Ab dem 1. Januar 2014 wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Standard in Deutschland sein. Sollten trotzdem Patienten mit einer alten Krankenversichertenkarte (KVK) in die Praxis kommen, weil sie noch keine eGK erhalten haben, können diese wie gewohnt behandelt werden. Die alten KVK sind weiterhin gültig.Moderne Lesegeräte können beide Kartentypen einlesen und die Praxissoftware kann Daten beider Kartentypen verarbeiten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) bereits informiert, dass dies weiterhin sichergestellt werden muss.Die eGK betrifft nur die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Sonstige Kostenträger wie die Polizei und die Private Krankenversicherung geben weiterhin KVK aus und keine eGK. Damit die Praxen alle Karten einlesen können, wird die Verarbeitung der KVK-Daten auch künftig durch das PVS unterstützt.“ Nachlesen können Sie das hier: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/01/21/bundesgesundheitsminister-hermann-grohe-setzt-weiter-auf-fehlinformationen-zur-weitergeltung-der-krankenversichertenkarten/.
Unsere Empfehlung: Wenn Ihr Arzt in Unkenntnis dieser Stellungnahme ist, drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie mit beim nächsten Arztbesuch.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat leider einen etwas anderen Kurs eingeschlagen als die KVB. Nach einem von der KZBV mit der GKV abgeschlossenen Vertrag sollen Krankenversichertenkarten in Zahnarztpraxen nur noch bis 30.09.2014 genutzt werden können. Siehe dazu http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/02/13/kassenzahnarzte-haben-sie-ihren-frieden-mit-der-egk-gemacht/. Ob dieser Vertrag einer rechtlichen Überprüfung stand hält müsste von einem Versicherten mit gültiger Krankenversichertenkarte ggf. gerichtlich geklärt werden.
der Artikel ganz oben ist nicht mehr auf der e-health -com
Seite zu finden!!!
Stimmt! Er ist zwar im Newsletter 2/2014 noch anngekündigt (http://newsletter.e-health-com.eu/ov?mailing=XHP03U8-199JS2Z&m2u=XJWTM7W-XHP03U8-1CU3PRP), inzwischen wohl aber gelöscht worden.