Ein Vorschlag für eine gemeinsame Aktion gegen die „Pflicht“ zur eGk-Nutzung am 2. Januar 2015

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 24Kommentare

Ein Leser unserer Homepage hat in einem Kommentar einen Aktionsvorschlag unterbreitet, den wir auf diesem Wege zur Diskussion stellen möchten. Er schreibt:

„habe noch immer keine e-gk, aller Drohungen und Halbwahrheiten zum Trotz. Wie es allerdings ab 01.01.2015 weitergeht, weiß ich noch nicht.
Laßt es uns doch ausprobieren:
Am 02.01.2015 (das ist ein Werktag) gehen alle, die noch keine e-gk haben zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich einen Papiernachweis geben. Am Abend dann Erfahrungsaustausch hier. Schaun mer mal, was passiert“ (siehe: https://ddrm.de/?p=3255).

Mir scheint – wenn dieser Vorschlag hinreichend bekannt gemacht werden würde – dass dies (unter publizistischer Begleitung) als symbolische Aktion gegen die eGk sinnvoll ist und eine Außenwirkung entfalten könnte.

Um Rückmeldungen zu diesem Vorschlag, am besten in Form eines Kommentars zu diesem Beitrag, wird gebeten.

24 Kommentare

  1. …eher nicht praktikabel…sollte auf die ganzen ersten 1-2 Wochen ausgedehnt werden, da man am 2. kaum in der Lage ist, nach der Jahrespause aktiv aufzutreten…schon alleine witterungs- u. ferienbedingte Verzögerungen sind zu bedenken…
    schönen Tag noch…

    1. … und gleichzeitig der KK die betreffenden Gesetze unter die Nase halten und vorsorglich, besteht die KK nach wie vor auf der eGK, vorsorglich unter Berufung auf den §291a SGB V Abs.2 > „§6c des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) findet Anwendung“ (Mobile personenbezogene Speicher – und Verarbeitungsmedien) > §6c Abs.2. „Die nach Absatz 1 verpflichtete Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts erforderlichen Geräte oder Einrichtungen in angemessenem Umfang zum unentgeltlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.“ bei seiner KK kostenlos ein Lesegerät mit Löschfunktion und Online-Anbindung beantragen.
      Weigert sich die KK, verstößt sie gegen geltende Gesetze und nicht jeder Versicherte kann gezwungen werden zu seiner nächsten KK – Geschäftsstelle zu fahren um dort seine Daten einzusehen.
      Das Ganze am besten schriftlich per EEN bei seiner KK beantragen; da kommt Freude auf …

  2. Diie Technikerkrankenkasse hat mir schon deutlich zu verstehen gegeben, dass sie einen Papiernachweis nicht ausstellen. Nach einem Arztbesuch muss ich einen Einzelnachweis anfordern.

  3. Finde eine derartige Aktion absolut SINNVOLL (wir haben auch keine eGK), schließe mich aber der Bitte von Werner an, den Zeitraum auf die Woche bis zum 9. Januar (Freitag) 2015 auszuweiten, zumal der 2. Januar zwar ein Werktag ist, allerdings ein Freitag – und dieser wird häufig als Brückentag für verlängerten Urlaub genutzt.
    Wir nehmen in jedem Fall daran teil.

  4. Ich würde bei ‚zu seiner Krankenkasse gehen‘ auch den Besuch der Online-Präsenz und die Anforderung eines Versicherungsnachweises online einschliessen. Das ermöglicht eine höhere Teilnehmerzahl am 2. Januar. Nicht jede(r) hat eine Geschäftsstelle am Ort bzw. will bei Eis und Schnee aus dem Haus.. Hier ist der link zur Anforderung des Versicherungsnachweises bei der TK

    https://www.tk.de/tk/antraege-und-bescheinigungen/bescheinigungen-anfordern/versicherungsbescheinigung/109498

    (bitte darauf achten, es sind zwei Zeilen )

    1. Meine Krankenkasse sagte mir vor 6 Wochen, sie dürften nicht mehr die Versicherungsnachweise online schicken, da diese nicht verschlüsselt seien. D.h.sie müssen diese jetzt immer per Post versenden! Brainbox hat recht. Viele Menschen haben ihre Krankenkassen an entfernten Orten (meine z.B. ist 100 km entfernt) und dann ist diese Aktion sehr schwer umzusetzen, bzw. unmöglich bei schlechten Witterungsbedingungen wie Schnee etc. Eine solche Aktion, so gut gemeint sie auch sei, ist von vornherein nicht sehr wirksam bezogen auf den örtlichen Effekt. Außerdem gebe ich zu bedenken,daß viele Krankenkassen ihren Beitrag erhöhen, auch meine, sodaß viele Menschen wechseln werden bzw.müssen in eine günstigere, von denen sie sicherlich keinen Versicherungsnachweis erhalten. Das wird noch ein Problem.
      Gruß Mona

      1. … da diese nicht verschlüsselt seien! Einfach lächerlich! Sind denn die personenbezogenen Daten, die später einmal per IT Telematikstruktur hin – und hergeschoben werden sollen, verschlüsselt?
        Dass diesbezüglich mit Hinweis auf den Datenschutz der Online – Versand des Versicherungsnachweises verweigert wird, wirkt anlässlich des Procederes für den Upload des Lichtbildes für die eGK bei einigen KKen mehr als vorgeschoben. Außerdem bieten diverse KKen (z.B. die TK etc.) den Online – Versand dieser Bescheinigung an.
        http://www.krankenkassen-formulare.de/krankenkassenformulare/
        Wie wollen im Übrigen KKen später mal z.B. Röntgenbilder verschlüsseln? Was ist denn mit dem von manchen KKen angebotenen Faxen? Kann man genauso abgreifen …

        1. Hallo, Wo,
          es ist wirklich mehr als lächerlich auf einmal der Vorwand mit dem „Verschlüsseln“.
          Allerdings habe ich heute von meiner BKK Securvita per Post vom 1.1. bis 31.3.15 meinen papiergebundenen Versicherungsnachweis erhalten.
          Gruß Mona

          1. Hallo Mo,

            immer wieder interessant zu lesen, wie unterschiedlich die diversen KKen das Procedere mit dem Ersatzverfahren handhaben; die eine stellt Dauerbescheinigungen aus, die andere immerhin quartalsweise, die nächste (wie z.B. in meinem Fall) ab nächsten Jahr (bislang angeblich) nur noch bei jedem Arztbesuch einzeln etc. pp., weil sie kein Foto von mir hätten (?).
            Auf die schriftliche Frage nach der Rechtsgrundlage dafür gabs bislang natürlich noch keine Antwort.
            Andererseits habe ich als Ruheständler eine Mitgliedgliedsbescheinigung erhalten, in der die Dauer meine Mitgliedschaft als „laufend“ (also quasi bis ans Lebensende) ausgewiesen ist.
            Warum dann meine KK aufgrund meines Status als Ruheständler mit auf ebenfalls „laufend“ gesicherten, regelmäßigen Krankenkassenbeiträgen keine zeitlich unbefristete bzw. zumindest quartalsweise ausgestellte, papiergebundene Anspruchsnachweise ausstellt, habe ich auf schriftliche Nachfrage noch nicht beantwortet bekommen.
            Gleichzeitig habe ich bzgl. des BSG – Urteils vom 13.12.2012 Az.: B 1 KR 13/12 R i. V. mit dem Art.ikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union vom 30.10.2010) eine detaillierte und schriftliche Auskunft des seitens meiner KK über mich erhobenen Daten, in welchem Umfang und mit welchen Medien diese ggfs. an welche Empfänger weitergegeben worden sind, beantragt.
            Bislang habe ich nur eine zeitlich limitierte Übersicht erhalten und keine über die gesamte Zeit meiner Mitgliedgliedschaft.
            Nach erneuter erfolgloser Fristsetzujg wird dann i. S. des o. a. BSG – Urteils Klage erhoben werden müssen.

      2. Die Kassensätze der gesetzlichen Krankenkassen sind gleich. Ein Wechsel untereinander führt gegebenenfalls zu besseren oder schlechteren Leistungen, aber nicht zu einem besseren Nettogehalt. Das ist vorbei.

        Ich finde die Aktion gut. Möglicherweise werden aber Arztpraxen genervt sein, in denen Ihr anfordert (weil die Krankenkassen nicht mit dem Ausstellen hinterherkommen). Bei 6-8 Prozent, die noch keine eGK haben, dürfte das Fax leicht überlastet werden.

        1. Nein, die Arztpraxen sollen mit der Aktion nicht belastet werden: Ich verstehe das so, wir die Nachweise persönlich in der Krankenkassenfiliale oder von zuhause per Telefon, Fax oder Online-Formular anfordern.

  5. Hier sei auch daran erinnert, dass u.a. die TK Falschaussagen zur angeblichen Pflicht zur eGK trifft. Trotz aller Versuche, mittels Sprachregelungen im TK-Callcenter und Textbausteinen in Briefen, Versicherte einzuschüchtern, bewegt sich die TK hierbei auf Glatteis.

    Denn auch wenn das Bundesversicherungsamt dubiose Ansichten zur eGK auf der eigenen Website veröffentlicht, ist es dennoch zur Prüfung der von ihm als Aufsichtsorgan überwachten Krankenversicherungen verpflichtet und darf derartige Falschaussagen oder irreführende Formulierungen nicht dulden.

    Da Anrufe beim Bundesversicherungsamt dazu führen, dass man sich nicht schriftlich äußern möchte, fordere ich jeden dazu auf, genau das zu fordern: Nehmt die Antwort-Briefe und Antwort-E-Mails Eurer Krankenkassen und leitet sie mit Bitte um schriftliche Stellungnahme an das Bundesversicherungsamt weiter.

    Kann dem Aufsichtsorgan nämlich die nicht durchgeführte Aufsichtspflicht mittels mehrerer Antwortschreiben nachgewiesen werden, hat dieses Amt selbst ein Problem. Insofern ist das durchaus ein gangbarer Weg, sich von dort gegenüber der eigenen Kasse die illegale Falschauskunft bestätigen zu lassen, um dann damit wieder bei der Kasse vorstellig zu werden.

    Illegal bezieht sich hierbei auf Aussagen, die seitens z.B. der TK getroffen werden in Richtung,

    – man verliere seinen Versicherungsschutz
    – man habe Privat Arztrechnungen zu zahlen oder vorher auszulegen, um sie dann erstatten zu lassen
    – man sei verpflichtet, die eGK bei sich zu führen für den Arztbesuch etc etc.

    Es gibt nach wie vor kein Gesetz, das die ominöse Sozialgesetzgebung abgelöst hat, in der angeblich eine Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden der Kassen und der Ärzte selbst zum Gesetz werden solle. Die Einigung, die von den Spitzenverbänden der Kassen später als Gesetzesgrundlage publiziert wurde, ist auch nach dem Urteil des Sozialgerichts (das kein Referenzurteil mit allgemein gültigem Charakter für alle noch nicht eGK-Besitzer ist!) sehr dünnes Pseudo-Eis, auf dem sich die Krankenkassen versuchen vorzutasten und den Kreis der nicht eGK-Besitzer weiter zu verkleinern.

    Selbst das Bundesgesundheitsministerium verweigerte mir in einer telefonischen Anfrage die schriftliche Bestätigung, dass die obige Konstruktion aus seiner Sicht tatsächlich gültiges Recht darstelle.

    Das lässt vermuten, dass die obige Konstruktion einer Einigung funktionieren könnte, wenn es nicht so viel Gegenwehr, auch seitens der Ärzteverbände selbst gäbe.

    Also lasst uns weiter aufbegehren gegen Falschinformation der Kassen.

    Ich nutze so lange Papiernachweise, bis das Fax meiner Kasse kaputt ist. Sollen sie mir die Nachweise halt auch ins EU-Ausland faxen, wenn sie unbedingt Aufwand produzieren wollen.

    1. Vielleicht wäre es hilfreich gegen die KBV wegen deren irreführender Plakataktion und gegen einige KKen wie z.B. der TK Anzeige wegen §240 StGB Nötigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html) > Zwang zur eGK und Foto etc. sonst Privatrechnung und wegen §263 StGB Betrug (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) > rechtswidriger Vermögensvorteil = Privatrechnung = Schädigung = Täuschung des Versicherten = nur mit eGK … zu stellen?

  6. In 2014 habe ich alle drei Monate einen Versicherungsnachweis online beantragt, er wurde mir dann per Post zugeschickt. Ich habe ihn zum Arzttermin mitgenommen, wo er kopiert wurde. Am 2. Januar 2015 werde ich mitmachen und einen neuen Nachweis online beantragen.

    1. @REBECCA

      liebe Mitstreiterin…welche Kasse nutzt Du (???), das hört sich sehr gut an. Bitte teile mir doch mal den umgänglichen Online Versender mit – denn mein Gefühl steht eher nach Wechseln, als weiter gegen Beton zu kämpfen…

      schöne letzte Kerzenwoche…
      Werner

  7. ich habe bereits Anfang 2014 einen alternativen Nachweis meiner KK bekommen. für ein Quartal. meine KK meinte zwar, dass würde sie nicht jedes Quartal machen, aber das gilt es herauszufinden. danach wurde ja der Termin verschoben, womit meine alte kvk wieder benutzt wurde. das werde ich jetzt wieder so machen. zur not eben nach jeder Behandlung. wie es aussieht, sind die KK doch verpflichtet den Nachweis auszustellen !? leichter wird es in den Praxen sicher nicht, aber das ist es wert denke ich. also ich wäre dafür, so eine Aktion von 2.-9. Januar zu machen. am besten wäre natürlich, wenn man es auf 1,2 Tage konzentrieren könnte. 2. + 5. Januar oder so. telefonieren oder/und mailen schreiben sollte ja jeder hin bekommen.

    1. Frag doch Deine Kasse bezugnehmend auf die betreffende, o. a. wahrscheinlich nur telefonisch erhaltene Auskunft (Datum, Uhrzeit und Name des Sachbearbeiters hoffentlich notiert für eine schriftliche Beschwerde beim Bundesversicherungsamt in Bonn ?!), mal schriftlich, ob Du dann für die Quartale, für die Deine KK keinen papiergebundenen Anspruchsnachweis mehr ausstellen will, auch im Gegenzug keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen müsstest …

      1. Das geht mir dann auch immer im Kopf herum, wenn ich lese man/frau würde seinen/ihren Versicherungsschutz verlieren. Na prima, wenn man es zugespitzt ausdrücken will: gegen was sind wir denn versichert? Gegen den Verlust von Krankheiten?

        Wenn ich mir anschaue wieviel Gesundheit mit dem ‚kranken Kassen System‘ produziert wird, müssten
        die Kassen eigentlich aus dem Land gejagt werden. Sie bezahlen in unserem Namen für ‚Behandlungen‘,
        aber wenn man Heilung möchte, muss man sich selbst darum kümmern.

        1. Dass man den Versicherungsschutz verlieren würde, wenn man keine eGK hätte, ist ausgemachter, rechtswidrigeer Blödsinn. Lass Dir doch mal von Deiner KK diese Aussage schriftlich (!) geben; wirst Du wahrscheinlich nie bekommen, weil dies eindeutig rechtswidrig wäre. Falls Du doch wider Erwarten diese Aussage schriftlich oder mündlich (nimm einen Zeugen mit) von Deiner KK bekommen würdest, würde ich damit sofort sowohl eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt in Bonn und eine Anzeige wegen §240 StGB wegen Nötigung gegen die KK einreichen und stellen.

  8. also ich habs ja nicht ein zweites mal versucht. das wird sich dann bald zeigen. sie müssten dass ja dann quasi schriftlich ablehnen. ich bin gespannt…

  9. Wir fänden, eine solche Aktion könnte noch einmal ein gutes Zeichen des Protestes setzen. Sicherlich wäre es notwendig die Zeit zumindest auf die ersten beiden Januar-Wochen auszudehnen.
    Die Idee müsste allerdings bald und gut verbreitet werden, die Erfahrungen müssten gesammelt und entsprechend Pressearbeit gemacht werden. Wir würden den Aufruf auch verbreiten, aber könnten es nicht insgesamt in die Hand nehmen.

  10. Hallo WO…
    Deine Vorschläge klingen gut und oft wie beim RA direkt…nur selbst mein bevorzugter RA vor Ort eiert noch bei diesem Thema…alles rechtlich noch heikel, keiner will da so richtig ran…Ich würde vorschlagen erst mal keinen Dampfhammer zu nehmen und leicht und ohne Zwang zu sondieren, wo man weiter kommen sollte ohne gleich Porzellan zu zerschlagen…???

    Hallo MONA,

    sende mir doch mal Deinen Sachbearbeiter bei der SECURVITA…ich denke ein bißchen an Wechseln , wenns nicht weitergeht oder unbequem ohne Online gehen würde, meine DAK mauert dabei wie die TK…nur mit Einzelnachweis nach Aufwand…jedoch waren Sie gradezu entsetzt jetzt doch einzelne VERWEIGERER hier im Norden zu haben, die auch noch ihr Kommen für Januar nach 3-Könige avisierten…da ich mal sehen wollte, wo ich mich melden müßte…(sowas gehört sich hier nicht !!!)

    Hatte schon Kontakt zur Securvita, jedoch hörte sich alles eher ganz normal an wie bei den Anderen…da man mir aus HH nur den Beitritt unter Akzeptanz der eGK mit Lichtbild zusagen wollte…von Quartalsnachweisen war überhaupt nicht die Rede…???

    …schönen Advent…
    Werner

  11. Könnte nicht ein Blanko-Formular ins NET gesetzt werden, zum Herunterladen, wo nur noch die persönlichen Daten und die betreffende Krankenkasse einzusetzen wäre – MIT – Angabe der
    in einem der Kommentare genannten Paragraphen die das Recht auf Bezug von
    „Papier-Nachweisen“ bestätigen???
    Dann hätte jeder Zugriff auf die passende Argumentation bzw. auf die schriftliche Anforderung des
    Krankenversicherungsschutzes PERSÖNLICH – PER FAX – PER INTERNET!

    Und die Abgabezeit bitte wirklich über den 02. Januar hinaus ausweiten.

    Ich (wir) werden jedenfalls auf keinen Fall eine eGK erstellen lassen – Versicherungsschutz habe ich
    trotzdem – denn womit bzw. wofür wollte die Krankenkasse denn sonst KK-Beiträge von mir fordern?

    1. Es gibt einerseits das Formular 5, in das die Sprechstundenhilfe die betreffenden Daten des Versicherten (lt. Ersatzbescheinigung) einträgt und der Versicherte per Unterschrift rechtskräftig seine Krankenkassenmitgliedschaft bestätigt und das Formular 19 für den Notfall.
      Vielleicht gibt es ja einige hier mitlesende Doctores, die diese Formulare hier ins Netz stellen könnten …

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