Ein Plus für Informationsfreiheit und Transparenz: OffeneGesetze.de veröffentlicht alle Ausgaben des Bundesgesetzblatts
OffeneGesetze.de, ein Projekt der Open Knowledge Foundation (OKFN), die auch die Plattform FragDenStaat.de betreibt, hat Tausende von Ausgaben des Bundesgesetzblatts seit der Ausgabe Nr. 1 vom 23.05.2018 veröffentlicht, um damit kostenlose Informationen bereitzustellen und Recherchen zu ermöglichen.
Quelle: OffeneGesetze.de
Zur Begründung wird auf der neuen Homepage mitgeteilt: „Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) werden alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie dort erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der 2006 privatisiert wurde. Er gehört zur Dumont-Verlagsgruppe. Der Verlag erhebt Urheberrecht auf die Datenbank der Gesetzblätter. Diese sind zwar online einzeln einsehbar, aber können nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden. Der Bundesanzeiger Verlag verbietet die Weiterverwendung. Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen. Zentrale Dokumente der Demokratie müssen offen für alle bereitstehen. Das Urheberrecht darf der Demokratie nicht im Wege stehen. Deswegen stellen wir auf dieser Seite sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949 frei, offen und kostenlos zur Verfügung.“
Durch die Funktionen von OffeneGesetze.de, etwa den Gesamt-Download aller Bundesgesetzblätter seit 1949, wird es erstmals möglich, den Textbestand der Gesetzblätter zu analysieren und Veränderungen in Gesetzen der letzten Jahrzehnte nachzuvollziehen. Außerdem können anders als bisher einzelne Dokumente verlinkt und durchsucht werden.
Ein Gewinn für Informationsfreiheit und Transparenz und damit für Demokratie und Teilhabe.