eGk und Telematik-Infrastruktur: Präzise Informationen in einer Stellungnahme des Grundrechtekomitees zum e-Health-Gesetzentwurf von Minister Gröhe

Datenschutzrheinmain/ März 13, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Am 30.01.2015 veröffentlichte das Grundrechtekomitee seine Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 13.01.2015 für ein „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“. Es ist noch immer die bislang umfassenste und präziseste Ausarbeitung, in der aus Sicht der Kritiker der eGk und der gesamten telematischen Infrastruktur zu den im Hause Gröhe ausgearbeiteten Plänen Stellung genommen wird.

Dr. Elke Steven (Referentin im Grundrechtekomitee, AG Gesundheit) erklärt in dieser Stellungnahme u. a.: „Der Gesetzentwurf zeigt, dass der Protest gegen die mit der eGK verfolgte Neuordnung des Gesundheitssystems richtig bleibt. Die Kontrolle von Ärzten und Patienten soll vorangetrieben, das Gesundheitssystem neoliberalen marktwirtschaftlichen Gesetzen unterworfen werden. […] Der Austausch von Gesundheitsdaten – auch mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern – soll so gestärkt werden. […] Die bisherige Regelung, wonach in der Telematikinfrastruktur der eGK gespeicherte Gesundheitsdaten ausschließlich zum Zweck der Versorgung der Patienten genutzt werden dürfen, würde durch die Hintertür abgeschafft. Hinzu kommt, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte lediglich als Beispiele genannt werden. Wer weiß, woran sonst noch alles gedacht ist – etwa auch an kommerzielle Nutzer wie etwa die Pharmaindustrie?“.

Durch lesen wird man klüger! Auf diese Stellungnahme des Grundrechtekomitees trifft das uneingeschränkt zu.

Eine Übersicht über eine Vielzahl unterschiedlichster Stellungnahmen zu e-Health-Gesetzentwurf finden Sie hier http://www.imatics.de/aktuelles/stellungnahme_kommentar_zitat_ehealth_gesetz_referentenentwurf.html.

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