e-Health-Gesetzentwurf: Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert von Minister Gröhe, den Druck auf eGk-GegnerInnen noch zu erhöhen

Datenschutzrheinmain/ Februar 12, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 15Kommentare

Am 10.02.2015 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Stellungnahme  zum e-Health-Gesetzentwurf von Minister Gröhe veröffentlicht. Sie beginnt mit einer Breitseite gegen die von ihr als „hartnäckige ‚eGKVerweigerer‘“ bezeichneten KritikerInnen der zentralisierten elektronischen Sammlung und Vernetzung von Gesundheitsdaten der knapp 70 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf S. 4 der KBV-Stellungnahme ist zu lesen: „… soll geregelt werden, dass eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben wird, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus vom Versicherten verschuldeten Gründen nicht ausgestellt werden kann und von der Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung zu einer Inanspruchnahme von Leistungen ausgestellt wird. Insgesamt ist die Regelung zu begrüßen, da die Zahl der Patienten ohne eGK damit weiter sinken sollte… Ob eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro die hartnäckigen ‚eGKVerweigerer‘ zum Einlenken bewegt, darf bezweifelt werden. Mit dieser Regelung wird dem Versicherten allerdings suggeriert, dass gegen eine Gebühr von 5,00 EUR eine Ersatzbescheinigung durch die Krankenkasse ausgestellt werden kann. Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass die Ersatzbescheinigung gleichberechtigt neben einer eGK stehen kann… Es wird daher angeregt, auch in § 15 Abs. 6 Satz 4 aufzunehmen, dass eine Ersatzbescheinigung lediglich für einen Übergangszeitraum befristet ausgestellt werden kann.“

Dass die KBV eine solche Verschärfung der Sanktionsregelungen fordert ist ein Indiz dafür, dass es nach wie vor eine sehr große Zahl von GegnerInnen der eGk und der damit verbundenen Telematischen Infrastruktur geben muss. Es lohnt sich also auch weiterhin, an Protest und Widerstand festzuhalten, um eine zentralisierte Sammlung und Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen zu verhindern.

15 Kommentare

  1. …das liest sich jetzt wie Bußgeld oder Strafmandat…..wann klagen die Gegner gegen diese Ungleichbehandlung, für Vielfachnutzer sollte dann ja schon eine Private Versicherung bald günstiger sein ???

    1. „wann klagen die Gegner gegen diese Ungleichbehandlung“

      Muss erst ‚mal Gesetz sein bevor man dagegen klagen kann. 8-)

      Mit ihren Forderungen stellen sie nur klar das das hohe Ansehen, das den „Göttern in Weiß“ ‚mal entgegengebracht wurde, zumindest falls sie mit Ihrer Standesvertretung konform gehen, obsolet ist.

      Wäre dann aber gern‘ mit dabei, als Kläger oder Sammelkläger. Auch bei aktuell möglichen Klagen gegen die eGK-Mafia.

      Fragt am Freitag, 20. Februar 2015 ab 15.00 Uhr im Bürgerhaus Bornheim, Frankfurt, Arnsburger Str. 24 doch schon ‚mal bei Jan Kuhlmann nach ob er da Pläne hat. 8-)

  2. Ich lese in der Stellungsnahme eher das Gegenteil der obigen Interpretation: Tatsächlich scheint der Entwurf des Ministeriums die 5 Euro Strafgebühr vorzusehen, was die KBV aber mit der Begründung kritisiert, daß das hartnäckige Verweigerer doch nicht abschreckt. Ich kann darin seitens der KBV keine Forderung nach Verschärfungen erkennen. (Daß sie nicht gerade zum Widerstand aufruft, steht auf einem anderen Blatt.)

    1. Steht da doch ziemlich eindeutig :
      „Insgesamt ist die Regelung zu begrüßen“ + „Gebühr in Höhe von 5,00 Euro “ + „darf bezweifelt werden“.
      ~
      „Zockt die elenden Querulanten gefälligts _richtig_ ab. Damit zwingen wir die, die sich n-mal 5€ nicht leisten können in die Knie“.

      Und „Es wird daher angeregt … dass eine Ersatzbescheinigung lediglich für einen Übergangszeitraum befristet ausgestellt werden kann.“
      ~
      „Damit kriegen wir den Rest. Entweder wegen unbehandelten Krankheiten auf den Friedhof oder in die Knie.“

      Ekelhaft.

      1. „“Damit kriegen wir den Rest. Entweder wegen unbehandelten Krankheiten auf den Friedhof oder in die Knie.”“

        Es ist ungekehrt. Wenn Ärzte ihre Arbeit verweigern, werden weniger Särge benötigt.
        http://www.heilpflanzen-welt.de/2010-05-Aerzte-Streik-Gut-fuer-unsere-Gesundheit/

        In den USA arbeiten sich die Todesursachen Arzt und Medikament seit Jahren an die Spitze der Todesursachen-Statistik. Ca. 800 000 Opfer waren es 2004. http://www.lef.org/magazine/2004/3/awsi_death/Page-01

  3. Beim überfliegen des Referentenentwurfes der KVB drängt sich mir der Eindruck auf, daß ich eine Einkaufsliste lese. Nicht nur zwischen den Zeilen lese ich immer wieder, für diese und jene Leistung muß gezahlt werden.
    Wie war die Aussage für die eGk, „Wir wollen die Kosten senken“. Anscheinend ist die eGk die sprichwörtliche „Goldene Gans“.
    Der Herr Gröhe tut mir leid. Man streichelt sein Köpfchen und weist ihm den Weg, und wenn er zu langsam geht dann tritt man Ihn auch noch in den „H…“.
    Und es muß beachtet werden, daß die USA vor der Tür stehen mit dem Freihandelsabkommen ( TTIP) und Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA). Wenn die USA ihren Anschluß freischalten dann muß alles laufen, da verstehen die USA keinen Spaß wenn es hackt.

    1. Hi mag,

      ich fange mal bei Ihrem letzten Absatz an: volle Zustimmung.

      Ansonsten: Herr Gröhe tut mir überhaupt nicht leid. Wie Sie ausführen, sollen mit diesem Amoklauf-Projekt Kosten in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung gesenkt werden.
      Herr Gröhe behauptet weiterhin, dass durch die zentrale Speicherung und Vernetzung des gesamten Gesundheitswesens die Versicherten/Patienten besser und zielgerichteter behandelt werden könnten.
      Dies ist Blödsinn. – Und hier stimme ich Ihnen zu: Herr Gröhe ist Getriebener; er blickt es nur nicht.

      Die Vorgaben der Lobby für Herrn Gröhe sind: maximale Transparenz über die Patientendaten der gesetzlich Versicherten zu erlangen – 1984 lasse ich jetzt mal weg – der IT-Branche einen Milliarden-Auftrag zu verschaffen und der Pharma- und der sog. Gesundheits-Industrie ein Werbepotential ungeahnten Ausmaßes zur Verfügung zu stellen.

      Ein sehr beachteter IT-Experte aus meinem Freundeskreis sagte letzten Sommer: das was diese Gematik da basteln möchte ist in etwa so sicher wie ein 20 Jahre altes WIN95 im heutigen Internet mit den heute verfügbaren Hacker-Werkzeugen.

      Schönen Abend

  4. @ cpt p

    Ich möchte nicht das wir uns da missverstehen. Ihren Ausführungen stimme ich in Gänze zu.
    Und ich glaube das wir bezüglich der Kosten auf der gleiche Linie sind.
    Hatte mich vielleicht ungelenk ausgedrückt.

    -Bezüglich meiner Ausführung „Wie war die Aussage für die eGk, “Wir wollen die Kosten senken”.“ – ergänzen könnte man noch hinzufügen das der Mißbrauch unterbunden werden sollte. Diese Äußerungen unserer Gesundheitsminister von 2004 bis heute sind und waren immer schon bedenklich und absurd.-

    -Und das mir der Herr Gröhe leid tut, war eher mit einem Augenzwinkern gemeint und nicht ganz ernst zu nehmen.-

    Aktuell glaube ich, daß uns irgendwann in naher Zukunft Meldungen erreichen die uns über Beitragerhöhungen unserer Krankenkassen informieren.

  5. Hi mag,

    mit Ihrem letzten Satz gehe ich „voll“ konform.

    Sie müssen sich da nicht unbedingt „ungelenk“ ausgedrückt haben; vielleicht entschwindet mir aber mittlerweile, ob dieser unsäglichen Lügenprobaganda dieses Ministers um ein untaugliches Plastikkärtchen, auch der Sinn, Realität und Satire auseinanderzuhalten.

    Nix für Ungut und schönes Wochenende

  6. Tach zusammen,

    möglicherweise ist dem einen oder anderen der folgende Sachverhalt bereits bekannt, möchte aber das Ergebnis meiner Recherche gerne weitergeben, wahlweise zur Erweiterung der Sichtweise oder aber für den Papierkorb.

    Die Frage, die ich einen Sozialanwalt klären ließ, lautete: darf eine GKK von einem Versicherten ein Foto einfordern, und darf sie, bei Verweigerung des Fotos, das Ausstellen einer Versichertenkarte verweigern? – Ergebnis: ein doppeltes JA.

    Begründung:
    1. die eGK ist gesetzlich gewollt und beschlossen.
    2. die einzelnen GKK können in ihren Satzungen festlegen, ob sie ein Foto fordern oder nicht. Dies erklärt warum es Kassen gibt, die auch Karten ohne Bild ausgeben.
    3. eine GKK kann das Foto dann fordern, wenn ihre Satzung besagt, dass die eGK erst „mit“ Bild die volle Gültigkeit erlangt.

    Diverse Vorinstanzen, so der Anwalt, hätten bereits entsprechend geurteilt, nun eben auch das BSG.

    Darüber hinaus äußerte sich der Anwalt dahingehend, dass er ein „Kippen“ dieses Systems von einzelnen Klägern nicht für realistisch halte; einzig BGH oder EGH wären hierzu in der Lage.

    Einigkeit bestand in der Beurteilung dieses Systems mit der von diesem Minister angestrebten „Turbo-Daten-Autobahn-Vernetzungs-Cloud-Speicherung“: das Ganze ist so sicher, wie ich weiter oben am 12. Februar 2015 mit Blick auf WIN 95 bereits beschrieben hatte; es ist auf Crash angelegt.

    Schönen Abend noch
    cpt p

    1. Die Meinung des o. a. Sozialanwalts ist die Minder – Meinung EINES Anwalts.
      Begründung eins ist unstrittig.
      Begründung zwei ist strittig, da sie erstens gegen Begründung eins und den §291 a SGB V verstößt (demnach sind alle GKV Kassen verpflichtet die Karte MIT Bild auszugeben) und desweiteren gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Art. 3. Abs.1 des GG : Vor dem Gesetz sind ALLE gleich, wobei man sich fragen muss, ob der §291 a SGB V überhaupt verfassungsrechtlich vor dem Art. 3 Abs.1 GG haltbar ist. Wieso können ca. 70Millionen gesetzlich Krankenversicherte per Gesetz gezwungen werden ihre persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten den Servern der Firma Bertelsmann, Gematik, Arvato, infoscore und Co zur Verfügung zu stellen, während dagegen alle privat Versicherten davon befreit sind? Genießen die privat Versicherten durch das GG oder das SGB V einen höheren Schutz als die gesetzlich Versicherten?
      im Übrigen hat das BSG noch gar kein (rechtskräftiges) Urteil gesprochen sondern erst mal nur einen Terminsbericht veröffentlicht.

  7. Hi Wo,

    bei Ihren Ausführungen bin ich komplett bei Ihnen.
    In meinem Beitrag hatte ich ja auch den Papierkorb zur Verfügung gestellt.

    Die Einschätzung des von mir konsultierten Sozialjuristen halte ich auch nicht für nachvollziehbar.
    Ich bleibe da weiter stur.

    Ihre Argumente bezüglich der Paragraphen aus SGB und Grundgesetz hatte ich seit Mitte November 2014 bis jetzt drei mal meiner GKV/TK mitgeteilt; ich habe darauf nie eine Antwort erhalten.

    Alles Gute
    cpt p

    1. Hallo,

      pardon, dass ich den Ihrerseits bereit gestellten Papierkorb wirklich übersehen resp. überlesen habe.

      Ihre schlussendlichen Infos bzgl. Ihrer KK machen einmal wieder mehr als deutlich, wie ganz offensichtlich rechtswidrig sich die meisten KKen wohl verhalten und ganz eindeutig u. a. gegen die § §13 – 15 SGB I
      http://www.finkenbusch.de/wp-content/uploads/2011/05/Aufkl%C3%A4rung_Beratung_Auskunft1.jpg verstoßen.
      Konfrontiert man Sie mit konkreten, für sie rechtlich bedrohlichen Fragen und Anträgen, tauchen sie einfach ab uznd verweigern die Kommunikation.

      Gruss

  8. Info, 19.02.2015 – 09:00 Uhr

    soeben erhielt ich einen Anruf aus unserer Zahnarztpraxis zu zwei Terminen meiner Frau am 14. und 27. Januar 2015 mit dem Hinweis, dass die Behandlungen nicht abgerechnet werden könnten, da bislang die Karte nicht vorgelegt worden sei.
    Ich verwies auf die jeweils am Tag der Behandlung vorgelegten papiergebundenen Einzelfallbestätigungen mit denen die Behandlungen manuell abgerechnet werden können.

    Dies wurde so akzeptiert, vorerst. – Ich gehe allerdings davon aus, dass der Fall noch nicht ausgestanden ist.

    Drei weitere Termine bei Fachmedizinern im vergangenen Monat gingen mit den Einzelfallbestätigungen ohne Probleme vonstatten.

    Gruß cpt p

  9. ohne Kommentar:

    eine Nachbarin erhielt heute Vormittag, bei einer telefonischen Arzt-Termin-Vereinbarung, aus einer HNO-Praxis den dezenten Hinweis: „aber nur mit der neuen Gesundheitskarte und Bild“.

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