Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Petra/ Januar 16, 2026/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Terminbuchungsportal Doctolib stattgegeben. Wer dort per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatient:innen nur als Selbstzahler akzeptieren. Diese Praxis ist irreführend, entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit Urteil vom 18.11.2025 (Aktenzeichen:. 52 O 149/25).

Der vzbv fordert, dass Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche zu kennzeichnen sind und gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden dürfen, wenn sie das explizit wünschen. „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.“

„€ Gesetzlich“ heißt ein Auswahlkriterium für die Arztsuche auf Doctolib. Erläutert wird der Filter mit dem Hinweis: „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“. Nach Auswahl des Filters enthalten die Suchergebnisse jedoch auch Termine von Privatpraxen, die Kassenpatienten nur annehmen, wenn sie die Behandlung selbst bezahlen. Darüber wurden die Nutzer*innen auf dem Portal jeweils erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert.

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung der vzbv an, dass die strittige Filterfunktion auf Doctolib irreführend ist. Der Einsatz des Filters wecke die Erwartung, dass sich die Terminsuche auf Ärzte beschränkt, die Patient*innen zu Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherungen behandeln und keine privaten Vorauszahlungen verlangen. Diese Erwartung werde enttäuscht, da auch Termine von Privatpraxen vorgeschlagen werden, die nur Selbstzahler akzeptieren. Der Warnhinweis vor der Terminbuchung kommt nach Auffassung der Richter zu spät. Denn der Patient sei bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen. Dadurch sei es möglich, dass Verbraucher:innen den Privattermin wählen und die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen.

Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 15.01.2026


Doctolib pflegt aber nicht nur bei der vor dem Landgericht Berlin verhandelten Problem eine mehr als nur fragwürdige Praxis. Dr. Thilo Weichert, früherer behördlicher Datenschutzbeauftragter in Schleswig Holstein, merkte in einem Beitrag auf Netzpolitik.org bereits 2024 an:

Doctolib agiert in einer Doppelrolle, nämlich als externer Auftragsverarbeiter und als eigenständiger Dienstleister. Zum einen ist Doctolib ein Terminmanager für Ärzte und weitere Gesundheitseinrichtungen. Sie zahlen für den Dienst jeweils knapp 140 Euro im Monat. Zum anderen ist Doctolib ein Dienstleister für Patienten. Für sie ist der Dienst kostenfrei, allerdings können sie Doctolib nur dann nutzen, wenn sie sich bei dem Dienst registrieren. Das Unternehmen erhält die Nutzerdaten damit unabhängig vom direkten Arztkontakt.

Doctolib leitet aus der Doppelfunktion das Recht ab, diese Daten auch zu weiteren Zwecken nutzen zu dürfen. Sie unterlägen demnach nicht dem besonderen Schutz desPatientengeheimnisses. Das Unternehmen bestreitet zugleich, Zugriff auf die Patientendaten zu haben oder diese zu anderen Zwecken zu verwenden. Überprüfen lässt sich das jedoch kaum…

Für viele Gesundheitseinrichtungen ist das Angebot bequem. Zugleich zwingen sie ihre Patienten faktisch dazu, bei Doctolib ein Konto zu eröffnen, um mit ihrer Arztpraxis zu kommunizieren. Auf diese Weise sammelt Doctolib seit Jahren die Daten von Patientinnen und Patienten – und erhielt dafür im Jahr 2021 den Big Brother Award.“

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*