Digitale Angebote der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter: Unzulänglich, fehleranfällig und ausgrenzend zugleich
Die Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den kommunalen Trägern (Landkreise, kreisfreie Städte) als gemeinsame Einrichtungen (gE) betrieben werden, versuchen im Zuge ihrer sogenannten Digitalstrategie zunehmend, Anträge auf Leistungen nach SGB II nur noch über Jobcenter.digital entgegen zu nehmen. Andere Wege (persönliche Vorsprachen, schriftliche Anträge) werden strukturell erschwert oder gar unmöglich gemacht.
In einer kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Cansin Köktürk (Die Linke) betreffend „Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit und Eingangszonen in Jobcentern – Nutzerfreundliche Ausgestaltung analoger und digitaler Zugangswege zu Leistungen“ werden etwa 20 Fragen zu unterschiedlichen Aspekten der Gigitalisierung in den Jobcentern gestellt, leider ohne auf Probleme bei der analogen Antragstellung einzugehen.
In der Antwort der Bundesregierung auf diese kleine Anfrage wird eingangs Lobhudelei für die Digitalisierung betrieben:
- „Der Bundesregierung ist die Gewährung zielgruppenadäquater, digitaler Zugangswege zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ein wichtiges Anliegen. Eine nutzendenzentrierte Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsabläufe ist zwingende Voraussetzung für eine schnelle Antragsbearbeitung und gute Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig sollen analoge Zugangswege erhalten bleiben. Aus einer Nutzung dieser bisherigen Zugangswege sollen sich keine rechtlichen Nachteile für Arbeitsuchende ergeben…“ (Antwort auf Frage 2).
- „Die Perspektive der Leistungsberechtigten bei der Entwicklung von Onlinediensten ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung…“ (Antwort auf Frage 4).
- „Die BA erhebt systematisch die Erfahrungen der Leistungsberechtigten mit Onlinediensten und nutzt diese Rückmeldungen, um ihre digitalen Angebote weiterzuentwickeln…“ (Antwort auf Frage 5)
Um dann auf Frage 7 „Wie hoch sind die Abbruchquoten bei der Online-Beantragung von Grundsicherung für Arbeitsuchende…“ lapidar zu antworten: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.“
Noch deutlicher wird die digitale Misere in den Jobcentern in der Antwort auf Frage 8: „Kennt die Bundesregierung Berichte von Leistungsberechtigten über strukturelle Probleme bei der digitalen Antragstellung..“ Sie lautet: „Der Bundesregierung sind Berichte von Bürgerinnen und Bürger über
Anwendungsschwierigkeiten beim Registrierungs- und Authentifizierungsprozess im Fachportal der BA bekannt. Gründe sind u. a. Herausforderungen bei der erneuten Anmeldung im Fachportal nach bereits eingerichteter Registrierung, veraltete oder inkompatible Endgeräte sowie die fehlende technische Ausstattung (Smartphone) der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Einführung der verpflichtenden MFA (= Mehrfaktorauthentifizierung) durch die BA am 29. April 2025 in Folge eines IT-Sicherheitsvorfalls führte zu vermehrten Herausforderungen beim Registrierungs- und Authentifizierungsprozess…“
Analoge Antragstellung wird in den Jobcentern nicht gewünscht und strukturell unmöglich gemacht
Aus der kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Cansin Köktürk (Die Linke) geht hervor, dass nicht alle Jobcenter „über Eingangszonen (verfügen), die ohne Anmeldung aufgesucht werden können und in denen Anträge abgegeben werden können“ (Frage 17). Zu dieser und weiteren Fragestellungen antwortet die Bundesregierung lediglich ausweichend: „Zur Organisation des persönlichen Zugangs für Bürgerinnen und Bürger in den gE liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Trägerversammlung entscheidet über die Ausgestaltung des persönlichen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zur jeweiligen gE. Sie berücksichtigt dabei die ortsspezifischen Rahmenbedingungen.“
Teilweise – so berichtet die bundesweit bekannte Erwerbslosenberatung Tacheles aus Wuppertal – werden nicht einmal mehr Papieranträge zum Download angeboten, da sie Antragsteller*innen zur reinen digitalen Antragstellung zwingen wollen. Tacheles hat auf seiner Homepage daher die aktuellen Antragsformulare (24) der Jobcenter veröffentlicht. Tacheles erklärt dazu in einem aktuellen Newsletter: „Unabhängig von der Frage, dass wir diese Strategie für rechtswidrig halten, weil sie den Zugang zu Sozialleistungen insbesondere für digital weniger versierte Menschen erheblich erschwert, stellt Tacheles als unabhängige Nichtregierungsorganisation (NGO) die aktuellen SGB II-Antragsformulare dauerhaft zum Download bereit.“