Digitale Angebote der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter: Unzulänglich, fehleranfällig und ausgrenzend zugleich

Sozial-Datenschutz/ August 6, 2026/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoge Lebensgestaltung/ 0Kommentare

Die Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den kommunalen Trägern (Landkreise, kreisfreie Städte) als gemeinsame Einrichtungen (gE) betrieben werden, versuchen im Zuge ihrer sogenannten Digitalstrategie zunehmend, Anträge auf Leistungen nach SGB II nur noch über Jobcenter.digital entgegen zu nehmen. Andere Wege (persönliche Vorsprachen, schriftliche Anträge) werden strukturell erschwert oder gar unmöglich gemacht. In einer kleinen Anfrage der

Weiterlesen