dieDatenschützer Rhein Main fordern eine Überprüfung der beim Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Personendaten

Datenschutzrheinmain/ September 10, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

In Schreiben an die 21 Mitglieder des Innenausschusses des Hessischen Landtags haben die Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main eine Überprüfung der beim Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Personendaten gefordert.

Was ist der Hintergrund dieser Forderung?

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 14. Mai 2014 musste der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius in einer Regierungserklärung Stellung nehmen zur illegalen Speicherung von Personendaten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. Ein Auszug aus seiner Rede: „Im vergangenen Jahr wurden unzulässige Speicherungen u. a. von publizistisch und journalistisch tätigen Personen entdeckt… habe ich mich damals veranlasst gesehen, eine Taskforce einzusetzen, die die Speicherpraxis der Behörde untersucht. Diese Taskforce… hatte einen eigenen, klar und eng umrissenen Auftrag: die Überprüfung aller personenbezogenen Speicherungen in der Amtsdatei auf der Grundlage des geltenden Verfassungsschutzgesetzes. Dabei war die Taskforce in der Wahl ihrer Maßstäbe frei. Sie hat entschieden, das Aufgabenverständnis des Verfassungsschutzes in den Mittelpunkt ihrer Prüfung zu stellen. Diese Prüfung konzentrierte sich dabei auf die folgenden zwei zentralen Fragen: Sind die Grundrechte hinreichend beachtet worden? Und: Waren die Speicherungen erforderlich und verhältnismäßig? …Die Taskforce ist dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen: Es wurden insgesamt 9 004 Datensätze überprüft, gegliedert nach den Phänomenbereichen Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug/Islamismus und Rechtsextremismus… Die Taskforce ist zu dem Ergebnis gekommen, dass davon 1 937 Datensätze – also gut 20 % – zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht in der Datei hätten sein dürfen: entweder weil sie nie hätten aufgenommen werden dürfen, weil sie also von Anfang an rechtswidrig waren, oder weil sie längst hätten gelöscht werden müssen, weil sie nicht mehr erforderlich sind. Die Taskforce empfiehlt in ihrem Abschlussbericht damit die umgehende Löschung jeder fünften Datei in den Akten des Verfassungsschutzes… Hinzu kommen 1 564 Speicherungen – also noch einmal knapp 20 % -, die auf Empfehlung der Taskforce zeitnah gelöscht werden müssen, da sie nicht länger für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind…“ (Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/17_wp/2014/endber034.pdf – dort auf den Seiten 3084 – 3085.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellt in ihren Schreiben an die Landtagsabgeordneten fest: „Die illegale Speicherung von Personendaten durch den Inlandsgeheimdienst stellt einen erheblichen, nicht hinnehmbaren Eingriff in Grundrechte dar. Uns ist schlechterdings nicht vorstellbar, dass ausschließlich der Verfassungsschutz in Niedersachsen in so gravierender Weise die Rechte der BürgerInnen missachtet. Speziell für Hessen müssen wir leider feststellen, das auch der Umgang mit der Mordserie des NSU begründete Zweifel am rechtmäßigen Handeln des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz hervorruft. Im Besonderen wird dies deutlich bei den Umständen, die zur Ermordung des Kasseler Bürgers Halit Yozgat führten. Bis heute ist die Rolle von Andreas T. (Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes), zur Tatzeit am Tatort anwesend, nicht geklärt. Wir sind daher außerordentlich beunruhigt und fürchten, dass sich auch in Hessen ähnliche Verhältnisse wie in Niedersachsen finden lassen.“ Aus dieser Situationsbeschreibung heraus wird eine Bitte abgeleitet: „Da Sie Mitglied eines zur Kontrolle der Exekutive bestimmten Verfassungsorgans sind, möchten wir Sie bitten, die mutmaßlich auch im hessischen Verfassungsschutz bestehende Situation einer ggf. tausendfachen unzulässigen Erfassung von BürgerInnen einer Klärung zuzuführen und das Ergebnis in einem öffentlichen Bericht darzustellen.“

Das Schreiben an den Vorsitzenden des Innenausschuss des Hessischen Landtags, Horst Klee, ist hier im Wortlaut nachlesbar: B-2014.09.09 an MdL Klee – anon

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main möchte mit ihren Briefen an die Landtagsabgeordneten die Aktion der Humanistischen Union „Geheimdienst speichert illegal: Prüft die Daten überall!“ (http://www.verfassung-schuetzen.de/aktiv-werden/briefaktion/) unterstützen.

Update 23.09.2014
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, hat mit Schreiben vom 22.09.2014 mitgeteilt: „Eine vergleichbare Überprüfung Ist aus Sicht der SPD-Innenpolitiker auch für Hessen sinnvoll und wird von uns initiiert werden.“

Das Schreiben von Frau Faeser können Sie hier im Wortlaut nachlesen: B-2014.09.22 von SPD-Landtagsfraktion.

Update 22.10.2014

Der hessische Landtagsabgeordneten Wolfgang Greilich (FDP) hat am 20.10.2014 mit einer kleinen Anfrage an die hessische Landesregierung „betreffend Speicherung von Personendaten durch den Verfassungsschutz“ auf die Briefe der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main reagiert. Die Kleine Anfrage ist hier im Wortlaut nachlesbar:20.10.2014 – Kleine Anfrage Greilich – Speicherung von Personendaten durch den Verfassungsschutz.

Die Humanistische Union hat auf ihrer Homepage eine Übersicht über die Stellungnahmen von Innenpolitikern aus mehreren Bundesländern zu dieser Thematik veröffentlicht: http://www.verfassung-schuetzen.de/innenpolitiker-der-lander-lehnen-task-force-zur-kontrolle-des-inlandsgeheimdienstes-ab/.

 

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