Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Telemedizin: docdirekt – Vorreiter mit Bruchlandung?
Sinnigerweise am 1. April des Jahres 2016 veröffentlichte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine Pressemitteilung unter dem Titel “Die Zukunft hat schon begonnen: Telemedizin – was ist sinnvoll, nötig und auch finanzierbar?” Am 21.12.2017 teilte die KVBW dann mit: “Patienten in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können sich ab Frühjahr 2018 bei akuter Erkrankung oder bei dringender Behandlungsbedürftigkeit per Telefon, Video oder im Chat von einem Arzt beraten und behandeln lassen, wenn sie ihren Haus- oder Facharzt nicht erreichen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat dem Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für ein entsprechendes Modellprojekt grünes Licht gegeben.” Und am 17.10.2018 teilt die KVBW voll Stolz mit: “Ab sofort können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg online von einem Tele-Arzt beraten lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rollt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus…”
Quelle: docdirekt
Und wie steht es dabei mit dem Datenschutz?
Alles kein Problem! – teilt die KVBW auf der eigens für docdirekt eingerichteten Homepage unter “Häufig gestellte Fragen zu docdirekt” mit:
Quelle: docdirekt
Mike Kuketz, freiberuflich tätig im Bereich IT-Sicherheit, der im September 2018 auch der Gesundheits-App Vivy eine Datenschutz-Bruchlandung bescheinigt hatte, stellte am 19.10.2018 in einem Beitrag unter dem Titel
“Gesundheits-App docdirekt: Weitere Datenschutz-Bruchlandung“
u. a. fest: “Parallelen zur Gesundheits-App Vivy sind unverkennbar… Es ist schon beinahe eine Glanzleistung die gleichen Fehler, die Vivy schon negative Presse eingebracht hat, nicht auszubessern… Ich kann mich daher nur wiederholen: Eine App, die sensible Gesundheitsdaten verarbeitet, sollte die höchsten Anforderungen und (Nutzer-)Ansprüche an Datenschutz und Sicherheit erfüllen – auch bei docdirekt kann ich das leider nicht erkennen. Denn noch bevor der Nutzer überhaupt die Möglichkeit hat, in die Datenschutzerklärung einzuwilligen, werden zahlreiche Informationen an Drittanbieter (Tracking-Unternehmen im Ausland) übermittelt. In der Datenschutzerklärung wird der Nutzer nicht ausreichend darüber informiert, mit welchen Drittanbietern docdirekt zusammenarbeitet. In der Datenschutzerklärung werden die Tracker bzw. Analysemodule von MixPanel, Branch.io, Crashlytics und Google FCM nicht genannt. Es wäre wünschenswert, wenn der Nutzer über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten aufgeklärt wird, die an diese Drittanbieter übermittelt werden. Und wieder heißt es: Danke nein, dürft ihr behalten…”