Die elektronische Gesundheitskarte, das e-Health-Gesetz und die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf selbstbestimmte Lebensführung

Datenschutzrheinmain/ Juni 8, 2016/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 4Kommentare

In einem Interview mit der Internetzeitung Schattenblick nimmt der Berliner Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Meinhard Starostik Stellung zur staatlich organisierten Sammlung von Gesundheits- und Behandlungsdaten unter ca. 70 Mio. Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) als Mitglieder oder Familienangehörige versichert sind. Er antwortet dabei u. a. auf Fragen wie

  •  „Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen das e-Card-Projekt?“ und 
  • „Sie haben auch Erfahrung mit anderen Verfassungsbeschwerden. Wie würden Sie die Grenzen und Möglichkeiten der Verfassungsgerichtsbarkeit einschätzen? Was sollte man sich vom Bundesverfassungsgericht erwarten, was nicht?“

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4 Kommentare

  1. So sehr ich auch die Arbeit von Herrn Starostik schätze… VerfassungsRICHTER ist er nicht.
    Er ist Rechtsanwalt. Das sollte vielleicht schleunigst korrigiert werden ;)

    1. Er IST in Berlin Verfassungsrichter. Das steht sogar in der Wikipedia.

    2. Autsch. Ok, das war mir so bisher nicht bekannt.
      Vielen Dank für den Hinweis.

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