Die elektronische Gesundheitskarte, das e-Health-Gesetz und die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf selbstbestimmte Lebensführung
In einem Interview mit der Internetzeitung Schattenblick nimmt der Berliner Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Meinhard Starostik Stellung zur staatlich organisierten Sammlung von Gesundheits- und Behandlungsdaten unter ca. 70 Mio. Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) als Mitglieder oder Familienangehörige versichert sind. Er antwortet dabei u. a. auf Fragen wie
- „Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen das e-Card-Projekt?“ und
- „Sie haben auch Erfahrung mit anderen Verfassungsbeschwerden. Wie würden Sie die Grenzen und Möglichkeiten der Verfassungsgerichtsbarkeit einschätzen? Was sollte man sich vom Bundesverfassungsgericht erwarten, was nicht?“
Lesenswert!
So sehr ich auch die Arbeit von Herrn Starostik schätze… VerfassungsRICHTER ist er nicht.
Er ist Rechtsanwalt. Das sollte vielleicht schleunigst korrigiert werden ;)
Er IST in Berlin Verfassungsrichter. Das steht sogar in der Wikipedia.
Irrtum, Herr Stephan! M. Starostik ist vom Berliner Abgeordnetenhaus auf Vorschlag der Piraten-Fraktion für eine Amtszeit von 7 Jahren als Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt worden. Sein Mandat läuft bis noch bis 2019. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_des_Landes_Berlin
Autsch. Ok, das war mir so bisher nicht bekannt.
Vielen Dank für den Hinweis.