Deutscher Städte- und Gemeindebund verletzt seine parteipolitische Neutralität: Thema #Videoüberwachung – Wahlkampfhilfe für die CDU in NRW

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Unter kommunal.de, einer vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) betriebenen Homepage, lässt dieser Verband in einem <Exclusiv->Interview einen vermeintlichen Fachmann für Videoüberwachung zu Wort kommen, den – so wird er vorgestellt – Polizeidirektor Christos Katzidis. Was sowohl der Interviewte als auch der DStGB verschweigen und was dem Interview mehr als nur einen Geruch der Unseriosität beimischt: Herr Katzidis ist Landtagskanditat der CDU Bonn im Wahlkreis Bonn II (Bad Godesberg, Hardtberg und Bonn-Süd) und Kreisvorsitzender der CDU Bonn. Beruflich ist er als Dezernent für Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung im Polizeipräsidium Bonn tätig.

Bei den Aussagen des Herrn Katzidis muss sich der interessierte Leser fragen: Sind diesem höheren Polizeioffizier die Artikel 1 und 2 Grundgesetz und das vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil von 15.12.1983 postulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht bekannt? Oder hat er sich aus parteitaktischen und wahlkämpferischen Positionen davon verabschiedet?

Auf die Frage Lässt sich Videoüberwachung objektiv begründen? antwortet der CDU-Landtagskandidat: Ich würde das nicht immer an objektiven Fakten festmachen. Man sollte auch ein Unsicherheitsgefühl der Bürger als Grund in Erwägung ziehen können. Die Menschen und die Kommunen wissen am besten, wo eine Videoüberwachung Sinn macht, etwa weil es sich um Angsträume handelt…“ Fakten auszublenden und Gefühle heranzuziehen als Grundlagen politischer Entscheidungen zeichnet in der Regel Populisten aus. Und die Frage Wo liegt für Sie die Grenze bei der Videoüberwachung? beantwortet der CDU-Kreisvorsitzende mit den Sätzen: „Im Zeitalter des Internets geben die meisten Menschen freiwillig viele Daten preis. Große Konzerne analysieren anhand dieser Daten unser Verhalten. Da finde ich die Debatte um Datenschutz schon fadenscheinig…“.

Eigentlich wäre dieses <Exclusiv->Interview nicht der Rede wert. Der CDU-Wahlkämpfer Christos Katzidis plappert das nach, was sein Bundesinnenminister Thomas de Maizière und viele andere LokalpolitikerInnen der CDU landauf/landab zum Thema Videoüberwachung von sich geben. Ärgerlich ist dieses Interwiew aber aus zwei Gründen:

  1. Schiebt der DStGB hier einen vermeinlich <neutralen Fachmann> vor, der die kürzlich erhobenen Forderungen des DStGB nach Ausbau der Videoüberwachung und nach mehr Rechten der Kommunen in diesem Bereich unterstützen soll und
  2. verletzt der DStGB mit diesem Interview mit einem Landtagskandidaten drei Monate vor der Landtagswahl in NRW ganz eindeutig seine Pflicht zu parteipolitischer Neutralität!

 

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