Datenschutz in Europa: 20 Jahre EU-Datenschutzrichtlinie & Safe-Harbor-Urteil des EuGH

Datenschutzrheinmain/ November 14, 2015/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Alle, denen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein wichtiges und zu verteidigendes Rechtsgut ist, haben zwei Gründe zum Feiern:

1. Die EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei derVerarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr wurde 20 Jahre alt.

2. Mit dem Urteil des Europ. Gerichtshofs vom 06.10.2015 wurde die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000, ein Weg, aufgrund deren es Unternehmen bisher möglich war, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie in die USA zu übermitteln, für ungültig erklärt.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt deshalb ein zu einer

Fest- und Informationsveranstaltung

am Donnerstag, 10. Dezember 2015 ab 19.30 Uhr im Bürgerhaus Gallus, Frankfurt, Frankenallee 111 (Nähe S-Bahn-Station Galluswarte)

Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden,
informiert über Bedeutung der EU-Datenschutz-Richtlinie für den wirksamen Schutz personenbezogener Daten gegenüber privatwirtschaftlichen und staatlichen Begehrlichkeiten. Hat sie alle ihre Bewährungsproben bestanden? Ist sie Maßstab für eine zukünftige europäische Datenschutzordnung?

Roland Schäfer, freiberuflich tätiger Datenschutzbeauftragter,
bewertet das Safe-Harbor-Urteil des Europ. Gerichtshofs und seine Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung in das außereuropäische Ausland insbesondere vor den Zugriffen US-amerikanischer Geheimdienste.

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