Datenschutz im Verein in Zeiten der DSGVO – ein Angebot der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main an Vereine in Frankfurt
Am 27.06.2018 war Premiere: Roland Schäfer, freiberuflich als Datenschutz-Fachkraft tätig und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, informierte in einer Veranstaltung der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was für Vereine dabei zu beachten ist. Angeregt wurde die Veranstaltung durch ein anderes aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, das zugleich Vorsitzender eines Vereins im Frankfurter Stadtteil Seckbach ist.
14 Mitglieder von Vereinsvorständen (darunter Computerclub, Freiwillige Feuerwehr, Fußballverein, Kleingartenverein, Sängerverein, Turnverein) nutzten das Angebot, um sich zu informieren.
Schwerpunkt des 90-minütigen Vortrags waren zwingend zu beachtende Grundsätze und Anforderungen aus der DSGVO:
- Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt;
- Zweckbindung der Datenspeicherung und -verarbeitung;
- Datenminimierung;
- Betroffenenrechte;
- Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen.
Der Vortrag wurde von vielen Zwischenfragen begleitet, im Anschluss nutzten Teilnehmer*innen die Gelegenheit, im Zwiegespräch mit dem Referenten weitere Fragen zu klären.
Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist die Veranstaltung ein Beleg dafür, dass Beratung von Vereinsvorständen zur DSGVO notwendig ist und nachgefragt wird, da bislang weder staatliche Stellen noch die Datenschutzaufsichtsbehörden oder die Spitzenverbände der unterschiedlichsten Arten von Vereinen den „vor Ort“ ehrenamtlich Tätigen Vereinsvertreter*innen ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt haben.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat daher in einem Anschreiben an den Stadtverband der Frankfurter Vereinsringe und an die in den einzelnen Stadtteilen bestehenden Vereinszusammenschlüsse das Angebot unterbreitet, weitere Informationsveranstaltungen wie diese im Stadtteil Seckbach anzubieten.
Zugleich nimmt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main das Thema „Vereine und DSGVO“ zum Anlass, um auf ihre schon vor mehreren Jahren erhobene Forderung nach Errichtung eines unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros zu erinnern. „Die Aufgaben des Datenschutzbüros umfassen 1. Beratung, 2. Schulung, 3. Aufklärungs- und 4. Öffentlichkeitsarbeit“ – so das von der Gruppe vorgeschlagene Konzept. Eine Mehrheit in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat aus Kostengründen bislang die Schaffung einer solchen Beratungsstelle abgelehnt.