Datenschutz im Judentum: „Dem Nachbarn nicht ins Fenster gucken“

Datenschutzrheinmain/ März 10, 2018/ alle Beiträge/ 0Kommentare

In der Jüdischen Rundschau – Unabhängige Monatszeitung wurde aktuell ein Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht. Er beschäftigt sich zwar nicht mit  Dorothee Bär (CSU) und ihren Abgesang auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten. Aber er leistet einen interessanten Beitrag zu dieser Debatte. Ein Auszug:

„Der Wunsch nach Privatsphäre mag bereits sehr alt sein, hat jedoch seit Beginn der elektronischen Kommunikation und der Datenspeicherung enorm an Bedeutung gewonnen. Die in Deutschland stattfindende Debatte darum, ob Asylbewerber Ermittlungsbehörden auch ohne konkreten Verdacht einen Einblick in ihr Handy ermöglichen müssen, ist eines von vielen aktuellen Beispielen, ebenso die Affäre um Edward Snowden im Jahr 2013 und andere Datenschutzskandale der jüngsten Zeit. Die jüdischen Quellen sind die wahrscheinlich ältesten Quellen der Menschheit, die einen rechtlichen Anspruch auf Privatsphäre erwähnen. Sie spannen einen Bogen hin zum ältesten, eigentlichen Datenschutzgesetz der Welt, das 1970 in Hessen in Kraft trat. Indirekt erschien das Thema bereits im ‚fourth amendment‚ von 1791,  in der europäischen Menschrechtskonvention  von 1950 und an anderen Stellen im Kontext der Menschenrechte…“

Was es damit auf sich hat, „dem Nachbarn nicht ins Fenster (zu) gucken“, wird in diesem Beitrag auch erläutert.

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