Datenschützer unterstützen den Protest gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz

Datenschutzrheinmain/ Mai 20, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 1Kommentare

protestaktion-frankfurt-bannerDie Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ruft dazu auf, sich an der Protestaktion gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz am 13.06.2015 um 11:55 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt zu beteiligen.

Aus Sicht der Datenschützer verstößt das geplante Gesetz in mehrerlei Hinsicht gegen die Grundrechte der Menschen, die vorgeblich mit diesem Gesetz geschützt werden sollen.

Roland Schäfer, einer der SprecherInnen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fasst die Kritk der Datenschützer in drei Punkten zusammen:

  1. „Die geplante Anmeldepflicht für Prostituierte ist ein besonders tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Beruf lebt teilweise auch von der Anonymität der Berufsausübenden, er wird mit einer Anmeldepflicht unnütz einem Sonderrecht unterworfen. Die Geschichte hat gezeigt, dass keine Form der Prostitution je erfolgreich verboten wurde, sondern immer nur Bereiche davon in die Kriminalität abgedrängt wurden. Das hilft aber nicht den SexarbeiterInnen, sondern schadet ihnen durch Stigmatisierung ihrer Berufsausübung und daran anknüpfende behördliche Willkür.
  2. Mit der Anmeldung ist der Nachweis über eine medizinische Zwangsberatung vorgesehen. Hiergegen haben sich auch die Organisationen der Amtsärzte und der Gesundheitsämter bereits kritisch geäußert. Nur freiwillige Beratungen können das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unterstreichen. Pflichtberatungen zerstören dieses Vertrauensverhältnis und stellen bereist erfolgreich laufende Beratungsprogramme für SexarbeiterInnen wieder infrage.
  3. Mit dem Gesetzentwurf ist zudem Eingriff in die Privatheit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) zu befürchten. Sogar die Wohnung soll als Prostitutionsstätte der Erlaubnispflicht unterliegen und hier sollen auch behördliche Auflagen möglich sein. Dies setzt eine Kontrolle – ohne richterliche Anordnung – solcher Wohnungen voraus, was ein erhebliches behördliches Eingriffsrecht in die Privatheit der Wohnung bedeutet. Schließlich könnten von behördlichen Kontrollmaßnahmen auch Wohnungen betroffen, die nur der Wohnungsprostitution verdächtigt werden – der Schaden ist gar nicht abzusehen.“

Uli Breuer, ein weiterer Sprecher der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellt fest: „Statt vorhandene freiwillige Beratungsangebote mit mehr Geld und Personal auszustatten, wählt die Politik den billigsten Weg: Freiheitsrechte, insbesondere das Recht auf informationellen Selbstbestimmung derer zu beschneiden, die eher am Rande der Gesellschaft stehen und sich am wenigsten wehren können.“

Auch Fachleute aus Sozial- und Gesundheitswesen äußern sich kritisch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. So stellen die AmtsleiterInnen und Amtsleitern von 25 Großstadt-Gesundheitsämtern, darunter auch aus Frankfurt/Main, in einer Stellungnahme vom 26.03.2015 fest: Weder die geplante Anmeldepflicht noch die in diesem Zusammenhang vorgesehene Pflichtberatung sind geeignete Instrumente, um Männer und Frauen in der Prostitution vor gesundheitlichen Risiken, Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen. Pflichtberatungen widersprechen dem Auftrag der Gesundheitsämter nach § 19 Infektionsschutzgesetz und hindern sie daran, diesen Auftrag zu erfüllen. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter der o.g. Gesundheitsämter sowie der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD e. V.) sprechen sich deswegen gegen eine Anmeldepflicht und die damit verbundene medizinische Pflichtberatung aus und warnen davor, diese Regelungen in ein Gesetz aufzunehmen, das dem Schutz der Prostituierten dienen soll.“

 

1 Kommentar

  1. hallo,
    das ist schon grausig, „dieses Sondergesetz“…eben so , wie bei Adolf im 3.Reich.
    Auch die ständige Rechtsaerrosion scheint nach diesem Muster zu laufen.
    da fällt mir bei Nennung des Namens Frankfurt sofort die Sängerin der
    „german SpiceGirls “ ..Nadja..X ein. Gegenargument: Welcher Polizist wird strafrechtlich veruteilt, wenn
    er Bürgern bei Kontrollen infektiöse Erreger überträgt (oder anders gesundheitlich schädigt) !?
    Das ist alles Denkmuster-NSDAP- was auch unter Juristen verbreitet ist.
    Vom Hochverrat bei der „Eikonal-Platten-Spiegelung“ will ich gar nicht erst reden.

    best error-regards
    Ihr/ Euer nerdsinghetorix

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