Das Ausländer­zentral­register – Eine Daten­sammlung außer Kontrolle

WS/ Januar 15, 2024/ Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine außer Kontrolle geratene Datensammlung, die Grundrechte der davon erfassten Personen und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verletzt. Das macht eine Stellungnahme deutlich, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) aus Anlass einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) am 11.01.2023 abgegeben hat.

Auf das Kernproblem wird bereits zu Beginn der Stellungnahme hingewiesen: Das Ausländerzentralregister verbindet bereits jetzt eine Flut von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen miteinander und macht sie zahlreichen Behörden zugänglich. Auf das Ausländerzentralregister haben derzeit schon mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzer*innen Zugriff, darunter neben den Ausländerbehörden etwa auch Polizeibehörden, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Es besteht die Gefahr übermäßiger Datenabrufe sowie ein enormes Missbrauchspotenzial, da kaum Schutz- und Kontrollmechanismen vorgesehen sind…“

Die GFF hat bereits mit einer im Januar 2022 veröffentlichten Studie Das Ausländerzentralregister – Eine Datensammlung außer Kontrolle detailliert die Probleme beim Schutz der Grundrechte der vom Gesetz erfassten mehr als 11 Mio. Personen benannt.

Zudem unterstützt die GFF gemeinsam mit ProAsyl und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) eine Verfassungsbeschwerde von elf Personen, die von Neuregelungen im 2021 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregistergesetzes nachteilig betroffen sind.


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