Cui bono? – Wem nutzt das E-Health-Gesetz?
Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums ist am Tag nach Verabschiedung des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu lesen. Sie beginnt mit der Feststellung: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten…“
Alles paletti also?
Vertreter der IT-Gesundheitsindustrie und der Finanzwirtschaft sülzen nicht herum, sie reden Klartext. Und das liest sich so:
Quelle: Homepage finanzen.net
Auf dieser Homepage ist zu lesen: „Die Aktionäre der CompuGroup erhoffen sich dank des E-Health-Gesetzes glänzende Geschäfte für den auf Arztpraxen und Apotheken spezialisierten Softwarehersteller. Dessen Aktienkurs schoss am Freitag an der TecDAX-Spitze um 10,33 Prozent auf 36,10 Euro nach oben.“
Und weiter: „Analyst Uwe Schupp von der Deutschen Bank wertete den Schritt positiv. Die langfristigen Auswirkungen für die CompuGroup könnten kaum überschätzt werden… Er verwies neben einmaligen Erlösen im Zuge der Umsetzung des Gesetzes auf weiteres Potenzial durch zusätzliche Dienstleistungen und höhere, wiederkehrende Umsätze im Geschäft mit Arztpraxen. So könnte den Ärzten eine Auslagerung der IT-Technik angeboten werden. Auch die CompuGroup selbst verspricht sich viel von der Erneuerung der IT-Systeme im deutschen Gesundheitswesen. Für die Anwendungen rund um das sogenannte E-Health-Gesetz sieht das Unternehmen ein Umsatzpotenzial von insgesamt 100 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete der Konzern einen Umsatz von 515 Millionen Euro.“
Festzustellen ist: Die wahren Gewinner des E-Health-Gesetzes sind nicht die Versicherten, es sind Unternehmen wie CompuGroup und deren Aktionäre.
Zu Kosten und Nutzen des eGk-Projekts hat sich die Frankfurter Rundschau am 02.12.2015 – dem Tag vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes – unter der Überschrift „Elektronische Gesundheitskarte – Eine einzige peinliche Panne„ geäußert.