Corona-Pandemie: Anwendungshilfe der Datenschutzkonferenz zu 3G-Überprüfung am Arbeitsplatz
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 20.12.2021 Hinweise zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darin werden folgende Fragestellungen bearbeitet:
- Dürfen Beschäftigtendaten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
- Dürfen Beschäftigtendaten mittels eines „Kontakt-Tagebuches“ (berufsbedingte beziehungsweise innerbetriebliche Kontakte) zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
- Dürfen private Kontaktdaten der Beschäftigten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
- Dürfen positiv getestete Beschäftigte innerhalb der gesamten Belegschaft oder gegenüber ihren (möglichen) Kontaktpersonen namentlich bekannt gegeben werden?
- Dürfen zur Befreiung der Beschäftigten von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ärztliche Bescheinigungen mit konkreten Gesundheitsangaben verarbeitet werden?
- Dürfen Beschäftigtendaten mittels Einsatz von sogenannten Wärmebildkameras zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
- Dürfen Beschäftigtendaten bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen verarbeitet werden?
- Dürfen Unternehmen und/oder Behörden die „3-G-Daten“ ihrer Beschäftigten verarbeiten?
- Dürfen Unternehmen und/oder Behörden für ihre Beschäftigten Impftermine organisieren und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeiten?