Charlie Hebdo: „Es ist der falsche Weg mit Gesetzen zu reagieren, die mehr ‚Sicherheit‘ vorgaukeln, aber letztlich nur die Freiheit an sich einschränken“

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

„Am 7. Januar 2015 ereignete sich in Paris ein Mordanschlag auf mehrere Mitarbeiter des Satire-Magazins “Charlie Hebdo”. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden. Wir verurteilen diesen mehrfachen Mord als unerträglich und werten ihn als Anschlag auf die Pressefreiheit, auf die Freiheit der Gedanken und die Freiheit der Ausdrucksformen von Gesellschaftskritik… Emotionen dürfen nicht die Debatte und Politik bestimmen. Wer jetzt versucht, den Schock des Mordanschlags politisch auszunutzen und ‚Anti-Terror-Gesetze‘ aus der Schublade zu holen, kann vielleicht auf medialen und gesellschaftlichen Zuspruch hoffen. Doch es ist der falsche Weg mit Gesetzen zu reagieren, die mehr ‚Sicherheit‘ vorgaukeln, aber letztlich nur die Freiheit an sich einschränken werden… Wir dürfen nicht vergessen, dass Frankreich zu den europäischen Ländern mit den schärfsten Sicherheitsgesetzen zählt, schon 2006 Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Fluggastdaten und flächendeckende Videoüberwachung einführte und diese Maßnahmen trotzdem nicht zur Verhinderung der Tat führten. Wer angesichts dessen nun gleichwohl die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung fordert, instrumentalisiert die Opfer dieses abscheulichen Verbrechens für seine Zwecke und trägt zur Irreführung der Öffentlichkeit bei…
Auch in Anbetracht von Anschlägen dürfen die Grundfesten der Demokratie niemals aufgegeben werden: Menschen- und Freiheitsrechte sind der Kern und das Wesen demokratischer Gesellschaften. Wer sie in Folge solcher Mordanschläge einschränkt, abbaut oder in ihr Gegenteil verkehrt, hilft indirekt denjenigen, die Anschläge verüben…“

Auszug aus einer gemeinsamen Erklärung von Chaos Computer Club, Humanistische Union, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und Digitale Gesellschaft. Die Erklärung ist hier im Wortlaut nachlesbar: https://digitalegesellschaft.de/2015/01/charlie-hebdo-wahrung-freiheit/

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