CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert „Schluss mit sparsamer Datenerhebung“
Quelle: Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wenn Sie sich als Datenschützer*in gruseln wollen: Das komplette Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion können Sie hier lesen. Einige Auszüge:
- „Die Datenverfügbarkeit für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft muss sich verbessern. Wir plädieren deshalb für Datensorgfalt. Wir wollen einen gewissenhaften Umgang mit Daten anstelle von Minimierung der Datenerhebung und Datensparsamkeit. Neue Formen der Datenerzeugung und -bereitstellung als auch Modelle des Datenteilens spielen dabei eine wichtige Rolle.“ (Positionspapier S. 3)
- „Essentiell ist zudem die Schaffung forschungs-und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen. Dabei gilt es, die Anforderungen möglichst bürokratiearm auszugestalten und den Aufwand insbesondere für mittelständische Unternehmen und Startups vertretbar zu halten.“ (Positionspapier S. 4)
- „Datentreuhandmodelle können eine gute Möglichkeit sein, das Teilen von Daten und die Nutzung durch Dritte über eine ‚neutrale‘ Instanz zu erleichtern und private wie unternehmerische Ansprüche geltend zu machen. “ (Positionspapier S. 5)
Nichts neues unter der Sonne – könnte man sagen. Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister macht es mit seinem Gesetzesmarathon – zuletzt Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) doch bereits vor. Stimmt aber nicht! Das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein Generalangriff auf die Grundlagen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung: „Die DSGVO muss zukünftig den Prinzipien der Datensouveränität (Datensicherheit, Interoperabilität, Datenportabilität) folgen und technologieneutral und innovationsoffen ausgerichtet sein.“ (Positionspapier S. 7)
Man kann gar nicht oft genug an den alten Grundsatz der Datenschützer/ -innen erinnern: Der beste Datenschutz ist die Datenvermeidung und (alternativ) die Datensparsamkeit!
Zudem muss verhindert werden, dass Bürger/ -innen, welche z. B. in Abhängigkeitsverhältnissen zu Behörden, Institutionen und Arbeitgeber/ -innen stehen mittels geforderten “Datenschutz-/ Schweigepflichtentbindungserklärungen“ zur Freiwilligkeit gezwungen werden. Drohungen mit Nachteilen für die Betroffenen bis hin zu Kündigungen sind hier an der Tagesordnung.