Videoüberwachung im Wald: Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt Meldepflicht von Wildkameras
Mit Urteil vom 18. Mai 2016 hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt, dass der Betrieb von Wildbeobachtungskameras grundsätzlich meldepflichtig ist und damit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland vor der Inbetriebnahme angezeigt werden muss. Gegenstand des Verfahrens waren die Anträge von drei saarländischen Jägern, die festgestellt wissen wollten, dass insbesondere im Bereich von Kirrungen eine entsprechende Meldepflicht nicht bestehe. Das Verwaltungsgericht schloss