Amtsgericht München: Videoüberwachung des Nachbargrundstücks ist rechtswidrig
In einem Nachbarschaftsstreit sah das Amtsgericht München im Aufstellen einer Videoüberwachungskamera auf dem Nachbargrundstück eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und bestätigte mit – inzwischen rechtskräftigem – Urteil vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 171 C 11188/22) eine einstweilige Verfügung, wonach der Antragsgegnerin dies untersagt wurde. Die Parteien sind unmittelbare Nachbarn in München und stritten über eine im April 2022 auf der Terrasse der Antragsgegnerin aufgestellte Wildüberwachungskamera, die von der Terrasse der