Europäischer Gerichtshof kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Mit seiner Entscheidung vom 08.04.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig und unwirksam erklärt, da sie gegen Grundrechte der EU-Bürger/innen verstößt. Die Richtlinie, die eine Massenüberwachung ohne konkreten Verdacht möglich machen und die in nationales Recht umgesetzt werden sollte, wurde aufgehoben. Die Quintessenz des Urteils lässt sich in einem Satz aus der Urteilbegründung zusammenfassen: „Die